Unter 25 Umzug wegen Schulischer Ausbildung

  • Hallo


    Ich bin 19 Jahre alt und beginne am 24.08 eine Schulische Ausbildung zur Maßschneiderin
    Dafür werde ich Umziehen und mir eine eigene Wohnung nehmen müssen, da die schule 260 kilometer weit entfernt ist.


    Natürlich kann ich sobald ich umgezogen bin Bafög beantragen die wird aber sicherlich nicht reichen
    Wohnung hab ich schon kostet ca 225 kalt


    Nun zu meiner frage Welche zuschüße stehen mir zu
    Habe hier in einigen bereichen gelesen das die Arg das Bafög Aufstockt bist zum Regelsatz
    Ist diese behauptung richtig?


    Und wie sieht es aus mit der Miete bis der Bafög Antrag durch ist bis dahin wird ja auch Geld benötigt gibt es hilfe für den Umzug oder zur Überbrückung ?


    Mfg Anja
    Ps ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich

  • Hallo Kitty erstmal vielen Dank für die antwort
    Habe muich direkt ma im netz schlau gemacht und dort dies gefunden





    "Elternunabhängige Förderung" (§11 Abs. 2a/3 BAföG)
    Grundsätzlich wird nur in Ausnahmefällen eine elternunabhängige Förderung. Dann wird nur das Einkommen des Auszubildenden selbst und des Ehepartners zur Berechnung herangezogen.


    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht verschiedene Situationen vor, in denen Studenten ein sogenanntes elternunabhängiges BAföG erhalten können. Zu den Kriterien, ob dieses BAfög gewährt werden kann, gehören u.a.


    Beeinträchtigung der Unterhaltsleistung durch unbekannten Wohnsitz oder Auslandsaufenthalt.


    Ausbildungsabschnitte, die erst nach dem 30. Lebensjahr begannen.


    Ausbildungen nach 5-jähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.


    3-jährige Ausbildung und 3-jährige Erwerbstätigkeit.
    (Bei kürzerer Ausbildungszeit muss die Erwerbstätigkeit um einen der Gesamtzeit von 6 Jahren
    entsprechenden Zeitraum verlängert sein. Im umgekehrten Fall wird keine "elternunabhängige
    Förderung" gewährt.)


    Ausbildungen an Abendgymnasien und Kollegs.






    Da ja leider keiner dieser Gründe auf mich zutrift denke ich nich das ich diese Förderung erhalten werde
    oder doch?


    Um nochmal auf meinen einganspost einzugehen Stockt die Arg das bafäg auf oder wird beim bafäg direkt die wohnung mit einbezogen?


    zudem hab ich nun dies hier gefunden
    http://www.bafoeg-antrag.de/bafoeg_grundbedarf.php
    Hoffe das kann mir jemand näher erläutern zb wie ich diesen grundbedarf nun benatrage und wiehoch der in meinem falle ausfällt


    Ich hoffe der link ist erlaubt

  • Wer BAFÖG bekommt erhält kein ALG II !


    Wer elternunabhängiges BAFÖG erhält erhält ja auch einen indirekten Mietzuschuss, nämlich im Grunde den Betrag der die Differenz zum BAFÖG für jedermann darstellt!


    Wer Zuhause lebt aber BAFÖG bezieht, die Eltern aber ALG II erhält im Grunde in der Bedarfgemeinschaft auch den von ihm zahlbaren Mietanteil den die Eltern eigentlich aufbringen würden, aber nicht können, dieser Anteil wird aber nicht gesondert ausgewiesen und sondern geht der BG als Gesamtanspruch zu.


    Aufpassen muss man wenn die Situation so ist das die Studierende BAFÖG beantragt und dann doch eine Zweitwohnung (Studentenwohnheim) bezieht. Eigentlich müsste sie dann elternunabhängiges BAFÖG beantragen, wenn sie dies nicht macht wird sie dennoch nicht der BG zugeordnet, mann kann dann als ALG II Bezieher nicht auf eine qm² größere Wohnung bestehen oder auf die Mehrkosten es sei denn es ist abzusehen das der Studierende in wenigen Semestern wieder Zuhause unterkommt, es sich sozusagen aufgrund der besonderen Studienplatzproblematik nicht anders gestalten lies, weil vielleicht erst in 2 oder 3 Semestern ein Studium vor Ort möglich ist, Dann müsste die ARGE damit leben das nach einer gewissen Zeit der Studierende wieder bei den Eltern unterkommt und kann nicht wegen zuviel qm² zum Umzug auffordern!


    Gruss