Studienbeginn + Bafög + Ausziehen / Eltern Hart 4

  • Hallo!


    Erst mal zur jetzigen Situation:
    Ich (21, grade Wehrdienst hinter mir, Studienbeginn WS 09) wohne noch bei meinen Eltern und bin deswegen gezwungen wie sie auch Hartz 4 zu beziehen..


    So jetzt will ich wie schon gesagt im WS mit einem Studium beginnen und natürlich auch Bafög beantragen. Wie hoch würde da das Bafög ausfallen? Und wieviel würde meinen Eltern abgezogen werden? Habe irgendwo hier im Forum gelesen, dass ich, da ich bei meinen Eltern wohne und beide Hartz 4 bekommen irgendwas um die 200 Euro bekommen würde.


    Würde ich ausziehen, würde das Bafög doch höher ausfallen oder? Ebenso hätten meine Eltern mehr Geld zur Verfügung als wenn ich bei ihnen wohnen bleibe, sehe ich das richtig?


    Die Frage ist nur, wie mir überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, auszuziehen.
    Ich trete ja erst mit dem Erhalten des Bafögs aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern aus. Als Mitglied der Bedarfsgemeintschaft kann ich allerdings nicht ausziehen.. (Von welchem Geld auch?)


    Wie kann man das ganze also bewerkstelligen? Würde ich den Höchstsatz an Bafög bekommen müsste ich mir natürlich noch irgendwie nen Nebenjob suchen um Miete und alles weitere zu bezahlen, das ist mir klar.


    Bitte um Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen
    ruther

  • Also ruther,
    es ist alles nicht so schlimm bzw. stellt sich viel besser dar, als du glaubst. Sobald du studierst bzw. würde ich an deiner Stelle es eher tun, beantragst du Bafög. Lebst du noch bei denen Eltern, liegt der Höchst-Bafögsatz etwa bei 414 €, möchtest oder wirst du ausziehen, erhälst du 584 € Bafög (jeweils zuzüglich der 164 € staatl. Kindergeld). Wie du auf 200 € kommst, weiß ich nicht.


    Was du damit meinst, dass deinen Eltern Geld abgezogen werden würde, wenn du Bafög beziehst, kann ich nur "erahnen". Vermutlch geht es um die Kosten der Unterkunft, die dann durch euch Drei geteilt werden, wovon zwei Drittel deinen Eltern nach wie vor vom Amt gezahlt werden und du das dritte Drittel von deiner Bafögleistung bezahlen müßtest, solange du noch im elterlichen Haushalt lebst.


    Gruß. LiRaFe