Hallo,
ich wohne bei meinen eltern im haus und habe meine eigene abgeschlossene wohnung mit allem drum und dran.
die ganze zeit über wollten meine eltern keine miete von mir haben.
dennoch bin ich am überlegen, ob ich trotzdem den mietzuschuss beantragen sollte, um meinen eltern nicht unnötig zu belasten, eben mit nebenkosten usw...
meine frage bezieht sich im grunde genommen nur darauf, ob meine eltern alles offen legen müßen, wenn ich den mietzuschuss beantrage???
ich habe das jetzt schon von mehreren leuten in meinem umfeld gehört, daß sie eben alles angeben müßten, wenn ich bei meinen eltern wohne und trotzdem die miete vom amt bezahlen lassen will.
ist das so, oder nicht ?????
bedanke mich im vorfeld für eure antworten !!!
liebe grüße
ODW
-
-
Um dir überhaupt halbwegs antworten zu können:
1.
Zu allererst: Wie alt bist du? Unter oder über 25 Jahre alt?
2.
Arbeitest du, hast du irgendwelches Einkommen, das vielleicht nicht ausreicht?
2.
Demzufolge: Möchtest du "nur" Mietzuschuss beantragen oder auch mehr, also den Regelsatz?
Von deinen weiteren Infos hängt ab, ob deine Eltern alles offenlegen müssen, oder ob sie das nicht brauchen. -
hallo,
sorry, wusste nicht, daß das wichtig ist!
also ich bin über 25, habe die ganze zeit über den regelsatz bekommen, ohne jeglichen zuschuß.
seit drei wochen habe ich jetzt eine teilzeitstelle gefunden, wo ich 500 € verdiene.
demnach bekomme ich jetzt nur noch 79 € alg2.
danke.
mfg
odw -
Hallo!
Also wenn du Ü25 bist, dann mach mit deinen Eltern einen Mietvertrag in angemessener Höhe und beantrage zusätzlich die Kosten für die Unterkunft. Und auch überweisen oder eine Quittung vom "Vermieter" musst du als Nachweis erbringen. Theoretisch kannst du sogar eine Kaution von 3 Monatsmieten kalt vom Amt bekommen.
Deine Eltern brauchen ab dem 25.Lebensjahr nichts mehr offenlegen. Du stehst auf eigenen Beinen.Zitatdemnach bekomme ich jetzt nur noch 79 € alg2.
Was ich aber daran nicht verstehe ist, dass du, wenn du den vollen Regelsatz erhältst, der steht die ja auch zu, bei einem Nebenverdienst von 500 Euro, sagen wir mal das es netto ist, nur noch 79 Euro ALG2 bekommen sollst.
100 Euro sind der Freibetrag und für die 101 bis 500 Euro bleiben dir 20 Prozent, also 80 Euro. Macht zusammen 180 Euro. Der Regensatz(ab.01.07.2009) beträgt für einen über 25jäh. 359 Euro. Das minus 180 Euro anzurechnender Nebenverdienst macht bei mir 179 Euro Anspruch auf ALG2. Hast du dich da evtl. nur vertippt, mit den 79 Euro?Schrader
-
hallo,
tausend dank erstmal für die schnelle antwort!!!
in dem falle werde ich es wohl beantragen.meine eltern sind zwar nicht vermögend, jedoch hätte ich es nicht gemacht, wenn die sich transparent hätten machen müßen.ich versteh den bescheid eh nicht ganz, da stehen beträge und überweisungen und und und...
also auf dem bescheid steht, daß ich einen anspruch auf 79 € habe, habe mich da nicht vertippt
hab mir den bescheid nochmal angesehen.
also ich verdiene 500, der freibetrag ist 220 und das bereinigte einkommen beträgt demnch 280 €, demnch bekomme ich 79 € und den zuschlag, den du oben genannt hast von 80 €, daß macht zusammen 159 €.
da hast du recht gehabt.
daß ist ja noch besserjetzt bin ich nur noch gespannt, ob es durch geht.
nochmals tausend dank für die rasche antwort.
mfg
ODW -
Welchen Zuschlag von 80 Euro???
Also, wie sie bei dir auf 220 Euro Freibetrag kommen, ist mir schleierhaft, grundsätzlich gilt:
100 Euro Grundfreibetrag
20 % vom Einkommen zwischen 100 und 800 EuroIn deinem Fall bei 500 Euro würde ein Freibetrag von 180 Euro herauskommen, daher ein anrechenbares Einkommen von 320 Euro (Schrader, du hast dich da ein wenig vertan und den Freibetrag angerechnet ...).
Oder sind die 500 Euro nur netto und du bekommst brutto 700 Euro? Dann würden 220 Euro und damit die Berechnung deiner ARGE stimmen.
Liebe Grüße,
Jana -
hm...
jetzt wirds kompliziert!!!
ich werde mal meinen bescheid scannen und beifügen.
ich blick da eh nicht durch und es kommt mir so vor,als wenn es echt keine einheitliche gesetze,oder eben auslegungssache der einzelnen fallmanager ist-welches ziemlich miess ist.
der bescheid folgt die tage.
Odw
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