Spezialfall '2 Allein-Erziehende' - Whg. zu klein oder zu teuer

  • Hallo!


    Ich bin alleinstehender Hartz4-Empfänger. Ich bin Vater zweier kleiner Kinder (6 & 3 Jahre alt). Deren Melde-Adresse ist die der Mutter. Die Kinder leben aber auch sehr häufig bei mir (ca. 40%). Man kann also sagen, dass sie ständig von zwei alleinerziehenden Elterteilen betreut werden. Soweit ich weiß, gilt als alleinerziehend aber immer nur das eine Elternteil, bei dem die Kinder amtlich gemeldet sind. Daraus folgt, dass das Arbeitsamt für mich lediglich die Miete für eine 1-Personen-Wohnung bezahlt, auch wenn ich de-facto einen 3-Personen-Haushalt führe. Meine Wohnung ist für mich und meine immer größer werdenden Kinder eigentlich nicht zumutbar. Sie besteht aus einem größeren Zimmer, welches für mich Wohn- & Schlafraum und für die Kinder Spielzimmer ist und einem ziemlich kleinen Zimmer, in dem die Kinder schlafen und auch etwas spielen können. Außerdem gibt es eine kleine Küche und ein Bad, welches den Namen nicht verdient, sondern eher "Naßzelle" heißen müsste. Ach ja: Flur gibt's auch noch. Ich würde jetzt gerne in eine 2-Raum-Wohnung ziehen, die ein größeres Kinderzimmer, eine größere Küche, ein richtiges Bad (mit Badewanne!) und sogar einen Balkon hat und auch noch eine Spielwiese am Haus. Die Miete diese Wohnung liegt bruttowarm aber ca. 60 Euro über dem Höchstsatz für 1-Personen-Haushalte. Hat jemand Erfahrungen, wie in solchen Situationen bereits entschieden wurde? Kann man auch als "zweites Elternteil" als allein-erziehend gelten, sodass ein Härtefall vorliegt?
    //Kurze Anmerkung noch zur Mutter der Kinder: auch sie bekommt Hartz4 (weswegen ein Meldewechsel der Kinder nicht in Frage kommt) und ihre Miete liegt zwischen den Obergrenzen für 2- und 3-Personen-Haushalten.\\


    Vielen Dank für Eure Anregungen & Hinweise!

  • Hallo Kanzler!


    Nach diesem Urteil hast Du Anspruch af eine größere Wohnung:



    Schrader


    Ist hier im Forum auch schon Diskutiert worden. Lese mal hier weiter:


    http://www.sozialleistungen.in…aessigem-umgang-9123.html

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Irgendwie kommt mir deine Situation bekannt vor. Vor einigen Wochen war hier jemand im Forum mit "haargleicher" Situation ... Ich wünsche dir Glück bei der Durchsetzung deiner / eurer Ansprüche; vielleicht hilft dir das von "Schrader" zitierte Urteil ein Stück weiter. Vielleicht wäre "gemeinsames Sorgereicht" hilfreich und Anmeldung der Kinder mit Erst- und Zweitwohnsitz, so komisch sich das im ersten Augenblick auch anhört.

  • Hallo!


    Ja, ich glaube eigentlich auch, dass meine Situation gar keine seltene ist.


    "Gemeinsames Sorgerecht" haben wir.
    "Zweitwohnsitz" für die Kinder? -- hmmm: warum eigentlich nicht? - aber: warum eigentlich??


    Ein Gedanke, der mir nun noch kam: Wenn mir aufgrund „zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft mit meinen zwei Kindern“ ein größerer Wohnraum als bisher zusteht (künftig „2-Personen-“ statt bisher „1-Personen-Haushalt“), besteht dann eigentlich die Gefahr, dass die Wohnung meiner Ex „gekürzt“ wird? Ihre Bude kostet -glaub’ich- etwas mehr als 500 bruttowarm, also mitten zwischen den Höchstsätzen für 2- und 3-Personen-Haushalte...

  • Also das mit dem Zweitwohnsitz hatte ich überlegt, damit dir/euch vielleicht offiziell eher der größere Wohnraum zuerkannt werden könnte. Vielleicht mußt`e hier ja mal `nen Präzidenzfall schaffen. Ich glaube nicht, dass der Mutter deiner Kinder etwas gekürzt werden kann, wenn sie ihren Hauptwohnsitz bei dieser haben.