HALLO AN ALLE
ich habe eine Frage:
Ich bin verheiratet und habe eine Tochter.Mein Mann ist im Ausland und wartet auf sein Visum.Meine Tochter und ich sind letztes Jahr im Juli in unsere jetzige Wohnung gezogen.Da es umständlich wäre - wenn mein Mann wieder in Deutschland ist - noch mal umzuziehen haben wir eine, für 3 Personen angemessene, Wohnung bezogen.Von der ArGe haben wir keine Umzugskosten usw. bewilligt bekommen.Sie sagten, ich könne die Wohnung nehmen, aber es werden keine Umzugskosten usw. bewilligt.Sie übernehmen seit dem die angemessenen Kosten für eine 2 Zimmer Wohnung.Die Differenz bezahle ich von meinem ALG II ( sie ziehen mir den Betrag ab und überweisen die Miete an den Vermieter ).
Der Betrag für die Miete, der vom Arbeitsamt für 2 Personen übernommen wird beträgt 390 €.
Meine Miete beträgt insgesamt 473 €.Die Differenz trage , wie schon erwähnt, ich.
Jetzt habe ich von meinem Vermieter vor kurzem meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen:
- Ich soll eine Nachzahlung für die Heizkosten leisten ( -235,49 € ).
- Ich bekomme eine Nachzahlung für die Betriebskosten ( +118,18 € ).
Aufgrund des Abrechnungsergebnisses der Heizkosten, wurden die monatlichen Abschläge für diese angepasst, so dass eine Erhöhung i.H.v 47 € statt fand.
Die Betriebskosten sind gleich geblieben.
Meine Miete hat sich jetzt um 47 € erhöht und ist von 473 € auf 520 € gestiegen!
Ich habe beide Abrechnungen bei der ArGe eingereicht und habe heute ein Schreiben bekommen:
Seit Beginn des Leistungsbezuges erhalten Sie die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen.
Eine Übernahme der Nachzahlung erfolgt nicht, das Guthaben wird genau wie die Erhöhung nicht berücksichtigt.
Für Juli zahlen sie bitte den Erhöhungsbetrag von 47 € eigenständig an den Vermieter.
Ab August 2009 wird der Gesamtbetrag in Höhe von 520 € direkt vom DLZ (Dienstleistungszentrum) überwiesen.
Heißt das jetzt, dass die ArGe die Erhöhung von 47 € nicht tragen werden?
Ist das richtig so, wenn die Heizkosten angepasst werden, die Differenz von den ALG II -Empfängern übernommen werden müssen?
Und wie ist das eigentlich bei der Heizkostennachzahlung, wird die vom Amt nicht übernommen?
Bitte um Rat und bedanke mich schon mal für die Antworten.
Liebe Grüße