GEZ-Gebühren

  • Ich habe am Freitag, den 29.5.09 die Weiterbewilligung von Leistungen nach SGBII bekommen. Um die Befreiung der GEZ Gebühren zu erreichen, habe ich noch am selben Tag den Bescheid zur GEZ geschickt. Bedingt durch Pfingsten war der nächste Arbeitstag Dienstag, der 2. Juni.
    Nun hat mir die GEZ gschrieben, daß ich für Juni die Gebühren selbst zahlen muß. kann ich die Arge für den verspäteten Bescheid haftbar machen?
    LG asta

  • warum? du hast doch im juni auch schon ALG II bezogen steht doch alles in den bescheiden von was bis wann du ALG II bezogen hast die GEZ will nur an geld kommen was kann die ARGE oder du dafür wenn die von der GEZ nicht richtig lesen können

  • Hallo!


    Da es sich um eine die Weiterbewilligung handelt, meint der User Sven sicher, das du im Monat Mai auch schon ALG 2 bezogen hast und demzufolge es logisch wäre, dass auch im Juni und in den folgenden Monaten eine Befreiung der Rundfunkgebühren angezeigt wäre. Da du mit dem Weiterbewilligungsbescheid einen lückenlosen Bezug von Leistungen nach SGB II nachweisen kannst, sollte die GEZ einsehen, das bei dir nichts zu holen ist,


    Scvhrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich hatte jetzt das selbe Problem, dass ich bis Ende des Monats die weiterlaufende Befreiung beantragen musste. In dem Schreiben der GEZ steht eindeutig drin, dass die Befreiung ab Juli nur möglich ist, wenn der Befreiungsantrag noch vor Monatsende dort ist.


    Es steht aber auch darin, dass ein Schreiben der ARGE, welches die WEiterbewilligung der Leistungen auch ohne Bescheid bescheinigt, vollkommen ausreichend ist!!!


    Dieses Schreiben hättest du dir rechtzeitig ausstellen lassen können.


    Ich glaube daher kaum, dass du eine Chance hast, die Gebühren für den Monat zurückzubekommen.


    @ Schrader: Ob man aus dem Bescheid einen Leistungsbezug sehen kann, interessiert die GEZ nicht. Ich hatte mich abmelden wollen, als mein Internetzugang passé war, hatte mich aber nicht zeitgleich befreien lassen. Als die Ablehnung kam, habe ich dann doch die Befreiung beantragt und auch bewilligt bekommen, aber erst ab dem Monat, der auf den Antrag folgte!!! Obwohl man aus dem Bescheid sehen konnte, dass ich schon die ganzen Monate zuvor im Leistungsbezug stand! Die GEZ bewilligt keine rückwirkende Befreiung, leider.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Genauso ist es, wie Jana schreibt. GEZ-Befreiung gilt nicht ab dem Zeitpunkt, wo man irgendwelche Bescheide bei sich hat oder die noch unterwegs sind, sondern grundsätzlich immer ab Antragstellung. Wenn also abzusehen ist, dass der Weiterbewilligungsbescheid erst kommt kurz bevor die GEZ-Befreiung ausläuft, muss man einfach ohne diesen Bescheid vorab schon mal den Antrag rechtzeitig stellen und im Antrag explizit darauf hinweisen, dass der Bewilligungsbescheid in Kürze nachgereicht wird. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.


    Ist doch beispielsweise bei H IV-Geschichten auch nicht anders. Immer zählt das Antragsdatum; sämtliche Unterlagen können nachgereicht werden.

  • hallo liebe Leute,
    zunächst einmal vielen Dank für die vielen guten Antworten.
    Ich war extra im Mai, also im Monat in dem ich noch von der GEZ-Gebühr befreit war, bei der ARGE gewesen, um eine Bestätigung für die Weiterbewilligung zu erhalten. Es wurde leider abgelehnt. Die Begründung lautete : abwarten bis der Bescheid da ist.
    Ich ärgere mich halt darüber, daß dieser Bescheid eindeutig zu spät bei mir eintraf. Auch 17,--Euro ist für uns viel Geld, die nun nachzahlen muß. Und die GEZ freut sich!
    Es grüßt euch asta

  • Asta, dann würde ich in der Tat versuchen, mir das Geld von der ARGE wiederzuholen. Schließlich hast du alles in deiner Macht stehende getan, um den Weiterbewilligungsbescheid der GEZ rechtzeitig zu stellen, und die ARGE hat dir die Mitarbeit verweigert.


    Stelle einfach einen Antrag auf Übernahme der GEZ-Gebühr, die durch Verschulden der ARGE zustande gekommen ist, und warte ab, was passiert.


    P.S.: Kannst du schriftlich oder mit Zeugen beweisen, dass du auf der ARGE warst und man sich geweigert hat, dir den Wisch auszustellen? Das wäre nämlcih wichtig zur Beweisführung ...


    Liebe Grüße,
    Jana