Was gilt als "Erstgespräch"?

  • Hallo zusammen,


    am 12. diesen Monats war ich bei der Arge und habe an der Infotheke vorgesprochen, Antrag auf ALG2.


    Gilt dieser Tag nun als Erstgespräch? Und wird bei Stattgebung meines Antrags dann rückwirkend bis zum 12. bezahlt?
    Abgegeben habe ich den Antrag samt Mietvertrag, Kontoauszüge... am 22.
    Danke schon mal...


    (Der Hintergund meiner Frage ist die Tatsache, daß ich die 144€ für die Krankenkasse für Juni nicht mehr aufbringen kann.)

  • Hallo!


    Haben dir denn am 12. Juni nicht die Hartz4-Anträge mit Datumsstempel ausgehändigt? Die Frist zur Abgabe des Antrags samt aller Belege sind dann 3 Wochen. Also hast du soweit alles richtig gemacht.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Nein, Schrader, man hat mir einen "Laufzettel" gegeben, da sind die Dokumente angekreuzt, die benötigt werden. Und man hat mir einen termin zum 22. gegebn, zur Abgabe.


    Der Laufzettel hat einen Datumsstempel, unter "Bemerkung", datiert 12.6.09


    Das Antragsformular habe ich erst einige tage später beim AA bekommen, bei der Arbeitslosmeldung.

  • Hallo!


    Wenn auf dem Laufzettel ein Datumsstempel ist, reicht das aus. Damit hast du Anspruch auf Leistungen ab dem 12.06.2009, sofern dein Antrag positiv entschieden wird.


    Schrader

    Schrader


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