Anspruch auf ALG II?

  • Hallo zusammen,


    Erstmal folgendes zu mir. Ich bin 27 hab das Studium abgebrochen, und lebte noch bis letztes Jahr bei meinen Eltern, ich hatte mich Anfang letztes Jahres erkundigt und man sagte mir, da meine Eltern zuviel verdienen und ich noch bei denen wohne, das ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe und meine Eltern für mich aufkommen müssen.


    Im Sommer dann bin ich zu meinem Freund nach Spanien gezogen, aber den Wohnsitz habe ich zur zeit noch bei meinen Eltern. Wir beide leben von seinem Gehalt und bald wollen wir in D. heiraten. Nach der Heirat werde ich meinen Wohnsitz hier in Spanien anmelden. Da ich mich nicht so gut hier eingelebt habe und Spanien auch extrem an der Wirtschaftskrise leidet, ich keinen job finde überlegen wir nächstes Jahr nach Deutschland zurück zu kehren.


    Besteht die möglichkeit das ich oder evtl. sogar wir beide Hartz IV bekommen? Oder müssen noch immer meine Eltern für mich aufkommen?


    Vielen Dank fürs durchlesen und antworten :D

  • Hallo!


    Also mit 27 Jahren hast du dann Anspruch auf Hartz4. Und dein Freund sicher auch, der wird ja auch älter als 25 Jahre alt sein. Ihr braucht eigentlich erstmal nur eine angemessene Unterkunft, oder wollt ihr zu den Eltern zurück ziehen?


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Dank Schrader170 für die schnelle Antwort.


    Ja mein Freund ist 32 und nein ich wollte es eigentlich vermeiden zurück zu meinen Eltern in den Keller zu ziehen. ;)
    Werden wir denn eine angemessene Unterkunft bezahlt bekommen?

  • Hallo!


    Die Angemessenheit der Unterkunft wird in jedem Bundesland leider anders definiert. In Berlin gilt derzeit für einen 2-Personenhaushalt eine Mietobergrenze von 444 Euro warm.


    Schrader

    Schrader


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  • Ah ok vielen dank nochmals, ich werde mich dann mit der Behörde in Verbindung setzen wenn es soweit ist und alles nötige über den Mietzuschuss oder wie es genannt wird informieren.


    Mir gehts halt erstmal grundsätzlich darum ob es immer noch gilt das meine Eltern für mich aufkommen müssen oder nicht, weil ich zu dem zeitpunkt ja auch schon 26 Jahre alt war als ich mich informiert hatte und sie mir zu verstehen gaben das ich keinen Anspruch habe, da ich im Elternhaus mietfrei lebe.


    Also verstehe ich das richtig, das weil ich zu meinem Freund nach Spanien gezogen bin und meinen Wohnsitz hier anmelden werde, meine Eltern jetzt nicht mehr für mich aufkommen müssen wenn wir zurück nach Deutschland ziehen?


    LG Mybeli

  • Hallo!


    Also unter gewissen Umständen kann auch ein über 25jäh., der noch bei seinen Eltern lebt, Hartz4 bekommen. Doch da liegt der Teufel im Detail.
    Du bist nun über 25 Jahre alt und wohnst nicht mehr daheim. Du hast einen Anspruch auf die Bezahlung einer angemessenen Unterkunft, noch dazu mit deinem Freund. Keine Angst, das klappt schon.


    Schrader

    Schrader


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  • hey zusammen,
    ich heiße magnus und bin 21 jahre alt. ich habe letztes jahr mein abi gemacht und war nun 6 monate im ausland. zur zeit finde ich kein job und wollte deshalb ALG 2 beantragen, doch da ich noch zuhause wohne hat die frau von arbeitsamt gemeint habe ich keinen anspruch, bzw nur mein vater.
    da wollte ich fragen ob das so stimmt?! bzw was ich da machen kann?!
    danke für euer bemühungen.
    viele grüße magnus

  • Hallo!


    Die Frau vom Amt hat leider recht. Du müsstest mit allen, die bei Euch zu hause leben, Vater, Mutter und evtl. Geschwister im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft einen Hatzz4-Antrag stellen. Da werden dann alle Einkommen zusammengerechnet, die Höhe der Miete wird berücksichtigt, das eventuelle Vermögen Deiner Eltern überprüft. Aus dem Ergebnis dieser Zahlen stellt die Arge dann fest, ob ein Anspruch besteht oder nicht.


    Schrader

    Schrader


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  • Im Übrigen hat man ab 25 einen Anspruch auf Hartz IV, ob man noch bei den Eltern wohnt oder nicht!!!


    MAn muss dann nur bei Antragstellung schriftlich festhalten, dass die Eltern nicht mehr für einen aufkommen (von beiden unterschrieben). Wenn man mietfrei wohnt, wird man nur den Regelsatz bekommen. Möchte man auch einen Mietanteil haben, muss man soweit ich weiß dann einen Untermietvertrag aufsetzen.


    Aber grundsätzlich hätte man ab 25 auch Anspruch auf eine eigene Wohnung und Beihilfe zur Wohnungserstausstattung.


    Was die Dame auf dem Amt erzählt hat, ist also völliger Unsinn gewesen. Lasst euch nicht von den mündlichen Aussagen der Mitarbeiter beeinflussen, sondern stellt immer direkt die schriftlichen Anträge.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ja das ganze ist ziemlich verwirrt. Ich habe mich bevor ich zum Sozialamt ging erkundigt und gelesen das man mit über 25 einen Anspruch auf Hartz IV hat. Mir gings zu dem zeitpunkt halt um die 130€ Krankenversicherung die ich selber bezahlen musste, nachdem ich EQJ beendet hatte.


    Also ging ich mit meinem Vater dorthin um uns genauer zu erkundigen. Der Sachbearbeiter hat dann das Gehalt meiner Eltern mit einbezogen und meinte, das ich deswegen keinen Anspruch hätte und solange ich keinen Anspruch habe bekomm ich auch die KV nicht bezahlt. Dann fragte ich wie es mit einem Auszug wäre und der SB meinte, das Ausziehen aus dem Elternhaus wäre Luxus und ich selber muss für den Luxus aufkommen. Mein Vater hat dann auch gefragt wie lange sie denn für mich aufkommen müssten, "so wie der Stand ist - ewig".


    Alles im allem klang es sehr nach, "Pech gehabt da kann man nix machen". Also haben wir es so hingenommen, weil wenn es ein SB sagt muss es ja stimmen, dachten wir.

  • Tja, dann hat der SB genau das erreicht, was er wollte: Ihr habt keinen Antrag gestellt und die ARGE hat die Leistungen für dich eingespart ...


    Normalerweise hätten sie das Einkommen deiner Eltern gar nicht einsehen dürfen. Sollten sie beim nächsten Antrag Einkommensnachweise deiner Eltern verlangen, weigert euch und weist auf das Schreiben hin, in dem ihr darlegt, dass sie nicht mehr für dich aufkommen. Sobald ihr Einkommensnachweise vorlegt, geht die ARGE erst recht von einer BG aus und es wird noch schwieriger, ihnen klarzumachen, dass dem nciht so ist.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Stell in Zukunft immer erst einen Antrag und warte das Ergebnis ab, bevor du aufgibst ....