Als ich diese Jahr wieder Hartz 4 beantragen musste,wurde mir von der ARGE auferlegt,eine Schulgeldbefreiung zu beantragen.
Dies tat ich,mit dem erfolg,das ich befreit wurde und meine Tochter eine erstattung von 6 Monaten erhält,a 60€.
Da das Schulgeld aber bei Hartz 4 nicht berücksichtigt wird,weil man muss ja seine Tochter nicht auf eine Privatschule schicken für eine Ausbildung,wurde es also nicht abgerechnet vom Bafög.
Nun sind wir immer noch in Hartz 4 und ich befürchte,dass dieses Geld nun,weil sie es erstattet bekommt,angerechnet wird als Einmaliges Einkommen.
Liege ich da richtig?Oder darf die ARGE diese erstattung nicht anrechnen?
Vielen dank für eure hilfe.
LG Muttsch