Problem bei der Mietkautionsübernahme

  • ich habe folgendes Problem, ich bezahle bei der arge noch darlehen ab einmal eine kaution aus einer alten wohnung und einmal ein darlehen wegen einer selbständigkeit.. jetzt hat mir die arge die übernahme der mietkaution verweigert da ich ja schon was bei ihnen abzahle und das erstmal weg muss..


    ich frage mich nur wie ich jetzt eine wohnung finden soll?? es besteht nunmal die notwendigkeit das ich umziehe, da meine frau und ich uns trennen und weil die alte wohnung zu teuer für mich oder für sie alleine ist und arge das ja denn nicht zahlt..


    die sachbearbeiterin meinte dann nur, wenn sie mir die kaution geben würden, müssten sie ja 30% meines Regelsatzes einbahalten und das geht ja nicht, weil wovon soll ich leben..


    könnt ihr mir vielleicht einen rat geben??

  • aber das problem ist, das das schon 2jahre zurück liegt und ich damals mietschulden hatte, weil da das gesetz unter 25jahren kam, ich hatte da eine wohnung die warm 310kostete, ich aber nur 205warm bekommen habe.. musste mir dann eine wohnung suchen und wo ich dann umgezogen bin war die kaution sogesehen weg, weil er das damit verechnet hat

  • aber das problem ist, das das schon 2jahre zurück liegt und ich damals mietschulden hatte, weil da das gesetz unter 25jahren kam, ich hatte da eine wohnung die warm 310kostete, ich aber nur 205warm bekommen habe.. musste mir dann eine wohnung suchen und wo ich dann umgezogen bin war die kaution sogesehen weg, weil er das damit verechnet hat


    sorry ist schon 4jahre her

  • Ich verstehe dich zwar, aber die Sachbearbeiterin hat dem Grunde nach ja auch Recht. Wie lange "laufen" denn die anderen Darlehensgeschichten noch; vielleicht kannst du deinen Umzug noch etwas hinauszögern?

  • Hallo,



    grundsätzlich gilt:!


    wenn der Umzug von der Arge als Notwendig anerkannt wurde, müssen auch die Kautionskosten (unabhängig von weiteren Darlehen) im gesetzlich festgelegten Rahmen (max. 3 Nettomieten) übernommen werden, sofern die Wohnung den Richtlinien deiner Stadt enstpricht und der Umzug in diese Wohnung bewilligt wurde.