Dispositionskredit gelöscht

  • Hallo,


    meine Bank (Sparkasse) hat mir meinen Dispo gelöscht und mir nun ein Guthabenkonto eingerichtet.
    Jetzt wurde ich aufgefordert den Dispo (Sollsaldo) auszugleichen, was ich nicht kann.
    Jetzt habe ich Angst, daß die mir beim nächsten Geldeingang vom Amt, alles einbehalten, zur Dispo-Regulierung.
    Ist dieses möglich?


    Gruß Sascha

  • Hartz4 leistungen sind nicht pfändbar verhandele mit deiner bank ein rückzahlung in kleinen bzw sehr kleinen raten.wenn sie das ablehnt wende dich an deren OPmbusmann der ist dann zuständig


    wenzel

  • Ein überzogenes Konto (Dispo) hat nichts mit einer Pfändung zu tun.Du solltest eine Ratenzahlung vereinbaren denn ansonsten fließt das Geld in den Dispo ein und damit ist dann zwar dein Konto ausgeglichen aber du hast kein Geld zum leben.Ein Dispo liegt ja im Ermessensspielraum der Bank und muiß dir nicht gewährt werden.

  • Hallo!


    Rede mit deinem Fallmanager und frage, ob du die Leistungen von der Arge nicht in bar haben kannst. In Berlin steht in jedem Arbeitsamt/Arge ein Geldautomat. Oder lass dir das Geld auf dem Konto deiner Eltern überweisen, falls die Arge das macht. Und geh zu deiner Bank und vereinbare kleine Ruckzahlungen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    danke für die Antworten. Die Meinungen sind jedoch unterschiedlich. Habe jetzt dies im www gefunden:



    4. Verrechnet die Bank Ihr Einkommen
    mit einer eigenen Forderung?
    Wenn Sie bei der Bank ein Darlehen oder einen
    Dispositionskredit haben kann es passieren,
    dass die Bank Ihre Einkünfte komplett oder zu
    einem großen Teil einbehält und die Beträge auf
    das Darlehen oder den bestehenden Dispokredit
    anrechnet. Dies ist nicht erlaubt, wenn Ihre
    Einkünfte Sozialleistungen sind. (§ 394 BGB,
    § 55 SGB I, § 76a EStG)



    Aufrechnung bei Überziehung des Dispos?
    Wenn Sie Ihr Konto über den Dispo hinaus überziehen, rechnen Kreditinstitute häufig eingehende Zahlungen mit der Überziehung auf oft werden Mieten nicht überwiesen. Bargeld bekommen Sie auch nicht.
    Aufrechnungen sind zwar keine Pfändungen. Die Bank darf aber nur aufrechnen, wenn das Einkommen auch pfändbar ist. „Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt.“ (§ 394 BGB)
    AlgII/GSi/Sozialhilfe muss also ausgezahlt werden. Mieten müssen überwiesen werden, auch wenn Sie Ihren Dispo überschritten
    haben.


    Bitte um Eure Meinung.


    Gruß Sascha

  • Hallo!


    Ja, aber das sind alles nur Paragraphen in der Theorie. Du musst dich darauf gefasst machen, dass die Bank knallhart ihre eigenen Interessen durchsetzt und dich auflaufen lässt.
    Das dein Einkommen nicht pfändbar ist, ist zwar auf dem ersten Blick an Hand des Absenders sichtbar, aber die Bank wird sich einen Dreck drum kümmern, solange sie nicht eine gerichtliche Anordnung erhält. Bleibt dir also nur eine Beschwerde beim Ombudsmann der Banken:


    http://www.bankenverband.de/ombudsmann


    Wenn du damit keinen Erfolg hast, musst du Klage gegen deine Bank einreichen. Das wird ein langer Weg durch die Instanzen. Eine mittelständische Bank oder Versicherung in Deutschland hat im Schnitt 5 bis 10 Juristen festangestellt und lässt zahlreiche externe Anwaltskanzleien für sich arbeiten.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Guckst du hier zum Thema Kündigugsfristen eines Dispos:



    Zitat

    Nach den AGB ist bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen (Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen). Eine fristlose Kündigung des Kredits ist nur aus wichtigem Grund möglich, Beispielfälle hierfür sind in Nr. 26 Abs. 2 AGB – nicht abschließend - aufgezählt. Hierzu zählt auch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 26 Abs. 2 a AGB) oder die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen den Kontoinhaber (Nr. 26 Abs. 2 d AGB; etwa Kontopfändung). Nach den §§ 488, 489 BGB zu Verbraucherdarlehensvertägen muss eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, wenn sich die Vermögensumstände so drastisch ändern, dass eine Kredittilgung gefährdet wird. Eine Kündigungsfrist gibt es in einem solchen Fall nicht. Nach der Kündigung werden geschuldete Beträge, also auch Inanspruchnahmen des Dispokredits, sofort fällig (Nr. 26 Abs. 3 AGB).


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Das eine Sparkasse das macht verwundert ein bißchen, da diese Institute im Großen und Ganzen nicht zu den "bedürftigen" Abzockern gehören, die so weiter machen, als wäre nichts geschehen, Gelder vom "Rettungsschirm" bekommen, ihre wertlosen Papiere in diie Bad Bank verschieben und die Zinsen, die sie fast nicht bezahlen, nicht den Kunden weiter geben. Trotzdem ist es der Sparkasse unbenommen einen "lästigen" Kunden abzuservieren, was natürlich dumm ist, denn so ein Kunde kann ja wieder in Lohn und Brot kommen. Da hilft nur ein pers. Gespräch, möglichst mit einem guten Freund, der unaufgeregt und sachlich die Situation darlegt. Es kommt natürlich auch auf die Summe des Dispos an, sobald der Wille erklärt wird, eine gewisse Summe regelmäßig zurück zu zahlen, ist erstmal Ruhe im Karton.

  • sasz71
    Also das, was du im Netz gefunden hast, hört sich meiner Meinung nach gut an; das sind Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch und ich würde an deiner Stelle "bewaffnet" mit diesen wenigstens das Gespräch bei der Sparkasse suchen und nicht davon ausgehen, dass die Bank immer "knallhart" ist (wie Schrader schreibt), und ihre eigenen Interessen durchsetzt. Schließlich liegt es ja gerade auch im Interesse der Bank, das Geld zurückzuerhalten - und die sind ja nicht so blöd, dass sie nicht wüßten, dass du im Ernstfall einen anderen Weg findest.


    An Klage würde ich natürlich auch nicht denken - ist zu nervenaufreibend und bringt dich nicht weiter, sondern zieht dich kostenmäßig (auch trotz Prozesskostenhilfe) nur weiter `runter. Ich habe mehr als 21 Jahre in einer RA-Kanzlei mit mehr als 10 Anwälten (verschiedene Fachgebiete) und nach Kündigung auch gegen die geklagt (und gewonnen). Das hatte sich vor mir keine Kollegin getraut. Also nicht zu negativ denken; Richter sind auch nur Menschen und müssen sich außerdem auch an Gesetze halten; dafür sind die ja da. Also wie gesagt - versuche den direkten menschlichen Weg -.


    Gruß. Lirafe

  • Es ist ja schon erstmal gut wenn es überhaupt ein paar Paragraphen gibt die er hilfreich einsetzen kann.Trotzdem würde ich schnellstens versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Manchmal sind die dortigen SB sehr nett und können sich durchaus in die Lage der Kunden versetzen.Dies ist allemal besser als festzustellen das das eingegangene Geld plötzlich weg ist und man steht dumm da.Da hilft es dann auch nicht viel wenn man eigentlich im recht ist.Denn selbst eine Einigung bei einem Ombudsmann geht nicht gleich von heute auf morgen.