Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir bzw. uns jemand helfen. Folgende Situation:
Meine Tochter beendet heute mit Bestehen der mündlichen Prüfung die Ausbildung. Nach dem sie von dem Ausbildungsbetrieb erfahren hat, dass sie nicht übernommen wird, hat sie sich arbeitsuchend gemeldet. Von Freunden hat sie erfahren, dass das Jobangebot in Hamburg besser ist als in unserer Stadt, so dass sie sich gleich fleißig in Hamburg beworben hat. Unterkunft hat sie vorerst in einer WG, hätte aber aúch schon die Gelegenheit, eine sehr preisgünstige Wohnung zu bekommen. Doch da sie ja noch keine Leistungen bezieht, kann sie auch keine Mietübernahmebescheinigung vorweisen. Vom Vermieter der Wohnung wurde auf die Möglichkeit eines Bürgen hingewiesen. Wenn wir diese Variante nutzen, werde ich dann mit für die Berechnung des Geldes beim Amt mit hinzugezogen? Wenn Sie in der WG (bei Freunden)legt, benötigt sie bestimmt einen Untermietvertrag oder?
Morgen muss sie nun zur Arbeitsagentur, um sich anzumelden.
Ich habe gehört, dass sie den Umzug begründen muss, die Notwendigkeit des Umzuges nachweisen? Um nichts falsch zu machen - was meinen die damit?
Was ist eigentlich noch zu beachten? Was muss sie machen? Was kann man vom Amt fordern, erwarten?
für einige schnelle Tipps wäre ich sehr dankbar.:)