Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage. Ich habe diesen Monat die Schule mit der Fachhochschulreife abgeschlossen und habe mich nun arbeitslos gemeldet. Meinen Antrag auf Arbeitslosengeld zwei habe ich bereits abgegeben. Nun meine Frage. Es gibt doch diese Regelung ab 2006 dass man unter 25 keine eigene Wohnung haben darf. Ich wohne seit 2004 nicht mehr zu Hause und das war ja vor dieser Regelung. Jedoch war ich dort nur mit einem Nebenwohnsitz angemeldet und erst seit August 2006 hauptwohnsitzlich in meiner eigenen Wohnung angemeldet, jedoch habe ich seit 2004 nicht mehr zu Hause gewohnt sondern mich nur durch ein Missverständnis nur mit einem Nebenwohnsitz statt einem Hauptwohnsitz angemeldet. Ich wollte das beantragen da ich noch keine Ausbildung gefunden habe jedoch noch eine suche. Ich würde mich freuen wenn mir jemand mit der Frage nach Anrechnung des Nebenwohnsitzes vor 2006 helfen könnte und mir sagen könnte, ob ich einen Anspruch auf Leistungen habe oder wieder zu meinen Eltern ziehen muss.
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Hallo!
Also der Stichtag war ja der 17.02.20026. Aber ob die nun einen Unterschied zwischen Haupt-und Nebenwohnsitz machen, das weiss ich nicht. Hast Du denn ein Mietvertrag, aus dem eindeutig hervorgeht, dass dieser im Jahre 2004 abgeschlossen wurde?
Anderseits warst Du ja im Jahre 2006 noch kein Sozialfall und brauchstest damals auch keine Genehmigung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung. Also ich denke, die Chancen stehen gut!Schrader
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