studium abgebrochen, neuanfang daheim?

  • Ich hoffe ihr könnt mir helfen in der ersten instanz, ich werde so schnell wie möglich auch noch zu den ämtern persönlich gehen für persönliche auskünfte.
    Ich habe 2 Jahre im Ausland studiert, letzten endes ist es zu teuer, ich lebe weit unter Hartz 4 niveau und die universität bietet einfach zu wenig leistung in sachen bildung. Ich will zurück nach Deutschland, leider gottes fangen die bewerbungen erst wieder anfang februar an, ich wollte diese zeit zu bewerbungstechnischen dingen nutzen die für diese unis vorraussetzungen sind und wollte mir ein Praktikum angeln (in der hinsicht hatte ich noch nie Probleme etwas zu finden).
    Wie stehen meine Chancen auf Hartz 4?
    -Ich bin U25
    -habe 2jahre im ausland in einer WG gelebt, allerdings wurde mir das durch meine Mutter und durch unregelmäßige nebenjobs ermöglicht
    - mein platz in dem haushalt in dem ich vor 2 jahren gelebt hatte wurde bereits wieder besetzt (*lach*)
    - mein vater verdient gut, zu diesem habe ich allerdings lediglich 2 mal im jahr kontakt
    -ich habe vor 2 jahren eine schulische ausbildung abgeschlossen
    Nach dem guten jahr wollte ich einen studienkredit nehmen bzw. es nochmal beim bafög amt versuchen.
    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ich weiß auch nicht wirklich was genau relevant ist, ich wollte mich gut vorbereiten bevor ich mein glück versuche aber ich habe gemerkt das ich ohne hilfe nur tausend fragezeichen im kopf habe.


    lieben gruß

  • Hallo strahlestern!


    Als über 25jäh. hast Du Anspruch auf Hartz4. Dazu brauchst Du allerdings eine Meldeanschrift in Deutschland. Du hast auch Anspruch darauf, dass dir die Arge eine angemessene Unterkunft bezahlt, sei es zur Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft. Das wichtigste scheint zu sein, dass DU eine Anlaufstelle in Deutschland hast wo du erstmal ein Dach über dem Kopf hast.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • also ich bin unter 25 (deswegen u25) da liegt bei mir eigentlich die größte frage.
    ich musste damals 2 adressen angeben eine hier im ausland und eine in deutschland, dh. ich bin auch noch unter der adresse in deutschland gemeldet wo ich davor gelebt hatte (also bei meiner mutter).


    also ich kann auf jedenfall bei freunden unterkommen für einige zeit, das dürfte nicht das problem sein (meine möbel hier fallen auseinander das lohnt sich nicht diese mit zu nehmen).

  • Hi!


    Dann könntest du einen Untermietvertrag mit den Freunden machen und auch Anteilmäßig Miete beantragen. Aber da Du unter 25 bist, würden erstmal die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft. Da führt kein Weg dran vorbei. Es sei denn, bei deinen Eltern wäre nichts zu holen. Tut mir leid, aber anders geht es meiner Meinung nach nicht.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • wie viel dürften diese denn verdienen?? Also mein vater würde selbst mit gerichtsbeschluss nichts zahlen selbst wenn strafen drohen würden.


    ich habe in einem anderen thread folgendes gefunden:


    "Im SGB II findest du unter § 7 folgendes:


    3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, [...]


    Du lebst nicht im Haushalt deiner Eltern, deswegen bildest du mit ihnen keine BG."


    deswegen sage ich ja, verwirrend und nochmals verwirrend *lach*

  • Ob Eltern (in diesem Fall dein Vater) zahlen "wollen" oder nicht, interessiert nicht wirklich. Bevor du öffentliche Gelder in Anspruch nimmst, müssen erst alle anderen möglichen Bezugsquellen in Anspruch genommen worden sein, egal ob das (bei Minderjährigen) der Unterhaltsvorschuss wäre oder wie eben in deinem Fall, da du bereits erwachsen bist, der Unterhalt von deinen Eltern (Vater). Das Amt (welches auch immer, sofern du Anspruch auf irgendeine staatliche Ausbildungsbeihilfe haben solltest) prüft und möchte die entsprechenden Unterlagen haben und verwenden. Wenn dein Vater sich weigert, hat das eben Konsequenzen für ihn. Wenn du also nach Deutschland zurückkehrst, wirst du hier vermutlich weiter studieren wollen. In dem Fall wäre das Bafög-Amt für Studenten zuständig, das aber ohne Prüfung der Unterlagen deines Vaters kein Bafög zahlen wird. Weigert sich dein Vater, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die zur Berechnung erforderlich sind, wird dir nahegelegt, ihn schriftlich aufzufordern und zu erinnern. Wenn daraufhin nichts passiert, schaltet sich das Bafögamt ein und übernimmt das Ganze.

  • Hallo!


    Wie viel deine Eltern verdienen dürfen, hängt von ihren derzeitigen Lebensumständen ab. (z.B.neu verheitatet,Unterhaltspflicht gegenüber dritte usw,) Und wenn dein Vater per Gerichtsbeschluss dir gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verurteilt wäre und nicht zahlt, musstest Du wiederum gegen deinen Vater klagen.


    Zur Bedarfsgemeinschaft: richtig, wenn du als unter 25jäh. Nicht mit einem Elternteil zusammen wohnst, bildet ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft. Solltest Du nun zu Deiner Mutter zurück ziehen, würde bei der Ermittlung deines Existenzminimums ihr Einkommen mit berücksichtigt. Falls es Deine Mutter nicht so dolle hat, würde sie evt. Hartz4-Empfängerin mit allen Konsequenzen, wie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die Teilnahme an diversen arbeitspolitischen Maßnahmen. Also las das mal lieber sein.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • So, ich bin nun zurück.


    Ich konnte bei Freunden einige Zeit unterkommen, aber auf dauer wurde das ganze zu eng (sie wohnten in einer wg).
    Ich habe jetzt eine Wohnung für die ich mir zunächst Geld zusammengeliehen hatte.
    Also Bafög fällt bei mir erstmal ganz weg, ich kann erst nächstes jahr im WS beginnen (für meinen Studiengang muss ich erst bestimmte Eignungs-Prüfungen absolvieren, bei manchen komm ich direkt ohne durch weil die den vom Ausland anerkennen bei manchen eben nicht).
    Zudem brauch ich für Deutschland in diesem Fach ein absolviertes mindestens 4 Monatiges Praktikum.
    Was habe ich momentan zur verfügung? Einmal Unterhalt von meiner Mutter, ca 330,-
    Wenn ich das Geld von meinem Vater beziehen will wird es nur einen Weg geben; Anwalt.
    Natürlich möchte ich mir eigentlich diesen stress ersparen, aber wenn es sein muss nun gut, nur das wird sich dann wohl auch hinziehen.


    Momentan bin ich nur noch verwirrt und ziemlich verzweifelt wie ich überhaupt überleben soll. Meine Wohnung bezieht sich auf 320 Euro all inclusive so zu sagen (also wirklich alles mitgerechnet von heizkosten, strom etc. pp).
    Wohngeld? Erfülle ich anscheinend nicht den Mindesteinkommenswert.
    Und wenn es nur 90 euro im Monat wären, dafür könnt ich wenigstens genauso Leben wie im Ausland, essen kaufen und ab und an was zum anziehen...


    versteh einer die Welt :(