Hallo,
ein ehemaliger Hartz IV-Empfänger erbt kurz nach Eintritt in das Rentenalter etwas Geld.
Nun meine Frage: Müssen davon die in den Vorjahren erhaltenen Hartz IV-Gelder zurück gezahlt werden?
Hallo,
ein ehemaliger Hartz IV-Empfänger erbt kurz nach Eintritt in das Rentenalter etwas Geld.
Nun meine Frage: Müssen davon die in den Vorjahren erhaltenen Hartz IV-Gelder zurück gezahlt werden?
Hallo!
Nur wenn der Rentner Leistungen vom Versorgungsamt bezieht wäre die Erbschaft relevant. Auch hier gilt der Zeitraum des Zuflusses der Erbschaft. Und zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit war der Mann ja kein Hartz4-Empfänger mehr.
Schrader
"Normaler Rentner": Nein, er muss nichts zurückzahlen; es sei denn, er hätte Leistungen vorher nur auf Darlehensbasis erhalten, aber das wüßte er, weil er in dem Fall eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben hätte.
Danke für die hilfreiche Antwort.