Rückerstattung Betriebskosten

  • Rückerstattung Betriebskosten, Urteil Sozialgericht Frankfurt/M. S 26 AS 1333/07


    Hallo, habe ein Problem. Habe bisher immer die Betriebskosten (Nachzahlungen) selber gezahlt, da die ARGE immer (mündlich) abgelehnt hat. Mußte mir das Geld immer borgen. Nun habe ich von o.g. Urteil gehört und möchte mir das Geld zurückholen. Mußte voriges Jahr 1250 Euro nachzahlen, gute Bekannte gaben mir das Geld. Da mein Sohn voriges Jahr ausziehen mußte (mit 18) und zum größten Teil durch sein unwirtschaftliches Verhalten die KdU so hoch ausfielen will die ARGE nicht zahlen.


    Habe auch eine Umzugsaufforderung bekommen, zahle seit März 2009 den Mietanteil von 120 Euro der zu hoch ist selbst. Geht, da ich einer Nebenbeschäftigung von 100 Euro nachgehe. Das heißt also, d. bis zum 28.02.2009 die Kosten der Unterkunft von der ARGE getragen wurden, allerdings nie die Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnungen übernommen wurden. Habe nun Widerspruch eingelegt aber bisher noch keine Antwort erhalten. Was mache ich wenn der Widerspruch abgelehnt wird? Habe ja immer noch Schulden an Bekannte! Bis bald

  • Hallo!


    Theoretisch müsstest Du dann Einspruch beim Leiter des Jobcenters einlegen und im Falle eines weiteren negativen Bescheides bezüglich der Nachzahlung der Betriebskosten eine Klage beim Sozialgericht einlegen, Normalerweise muß die Arge zahlen, denn die holen sich ja auch im umgekehrten Fall auch die eventuelle Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen zurück. Anderseits 1250 Euro Nachzahlung in einem Jahr eine ganze Menge Holz.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!