Anspruch auf Leistungen???

  • :confused: Hallo!


    ich bin 23 und lebe mit meinem Partner in einer wohl sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" - sind aber nicht verheiratet.
    Zusammen haben wir eine bald 3jährige Tochter.


    Ich habe nach der Schule direkt Nachwuchs bekommen und daher noch nie Leistungen vom Amt bezogen.


    Mit Vollendung des 23. Lebensjahres war ich nun auch nicht mehr familienversichert - also kk und pv.
    Die zahle ich nun selbst.
    Ich habe einen Job auf 400 Euro-Basis, der aber monatlich nur gerade eben die Kosten für o.g. Versicherung deckt.
    Mehr habe ich monatlich nicht zur Verfügung.


    In 5 Monaten geht unsere Tochter zum Kindergarten und danach werde ich mich um eine -zumindest Teilzeit- Stelle bewerben.


    Nun aber meine Frage:
    Habe ich bisher denn Anspruch auf Leistungen vom Amt?


    Werde mir nun gleich einen Termin vereinbaren, aber ich wollte zuerst einmal hier lesen, ob man mir schon einige Denkanstöße geben kann :-)


    Freue mich über Antwort!

  • Ohne nähere Angaben ist guter Rat "teuer". Du bildest, wie du selbst schreibst, mit dem Vater deines Kindes eine BG. Ob dir Leistungen zustehen oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe, kann man nur aufgrund näherer Informationen sagen bzw. in etwa andenken. Hierbei spielt das Einkommen deines Partners die Hauptrolle, aber auch sonstige Einnahmen, die du ggf. hast, das staatliche Kindergeld, eure Wohnung und so weiter. Wenn du entsprechende Zahlen zu nennen bereit bist, kann man dir entweder in etwa - oder manche hier, die sich richtig gut auskennen, auch ziemlich konkrete Antwort geben. Ansonsten bleiben dir die Nutzung der Rechner im Internet für ALG 2 oder Wohngeld.