meine Freundin bezieht seid mai anteilig sozialleistungen..jetzt hat sie die betriebskostenabrechnung von vorigem jahr bekommen als sie noch keine leistungen bekam..hab ich recht damit ,das es ihr als geldleistung angerechnet wird und sie damit mehr einkommen in diesem monat hat und sie keine sozielleistungen in diesem monat bekommt?
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Hallo ploeti!
Der Zeitpunkt es Zuflusses, also der Zeitpunkt, an dem das Geld zur Verfügung steht ist entscheident. Somit wird ihr auch eine eventuelle Rückerstattung bei der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres als Einkommen angerechnet und mit den laufenden Transferleistungen des Amtes verrechnet! Ist leider so!
Schrader
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