Ablehnung von Mehrbedarf wegen fehlender Mitwirkung

  • Hallo.


    Hab heute18.6 meine Ablehnung für Mehrbedarf bekommen, wegen fehlender Mitwirkung.


    Was NUN ? Ist alles gestrichen?


    Mein Arzt hat alles angegeben und es kam wieder zurück ..... mein Arzt hat es begründet(nochmals) und nun das.


    Ich würde gerne den Antrag auf Mehrbedarf zurückziehen da die es nicht verstehen was Sache ist.


    Da ich auf das Geld angewiesen bin (wie wir alle) will ich den Mehrbedarf anders klären, aber ohne Antrag


    Muss ich jetzt alles noch mal beantragen ? Oder Sozialhilfe jetzt beantragen ? Oder Grundsicherung?


    Oder wie ich vor habe und geschrieben habe, dass ich den Antrag auf Mehrbedarf zurückziehe und eine Weiterbewilligung wünsche/ Weiterbewilligung habe ich ausgefüllt.


    Will Montag da gleich alles klären nicht das ich kein Geld am Monatsende bekommen von der ARGE


    Danke Danke Danke für die Info


    Sven :o

  • Nur weil der Mehrbedarf abgelehnt ist, bedeutet das nicht, dass auch der Rest gestrichen wird. Wie lange läuft denn dein Antrag; hattest du den Antrag auf Mehrbedarf separat abgegeben und liegt dir für deine sonstigen Leistungen schon ein Bescheid vor oder wie ist das überhaupt. Man bräuchte etwas genauere Infos. Wir haben hier auch gerade einen solchen Antrag MEB ausgefüllt und Ablehnung erhalten, obwohl bei derselben Krankheit schon Gerichte entschieden haben, dass dies zu genehmigen ist. Die Antwort war, dass das aber Landesgerichte seien und keine höchstrichterliche Bundessozialgerichtsentscheidung. Alles andere läuft aber bei uns hier auch ganz normal weiter. Daher denke ich nicht, dass du dich sorgen mußt.

  • den MEB hab ich nachhinein gestellt da der damalige gestrichen wurde wegen "was auch immer" Die Regelleistung bestand schon.
    Text von der ARGE:


    Ihr Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfes für kosten aufwändigere Ernährung für Sie wird hiermit abgelehnt.


    Begründung:
    Nach§1 Abs. 2SGB II umfasst die Grundsicherung für Arbeitssuchende auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
    Sie dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann(§3Abs.3SGB II).
    Sie werden als Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben Personen erbracht(§4Abs.1Nr2SGB II) Voraussetzung für deren Gewährung ist die Hilfebedürftigkeit im Sinne dieses Gesetzes(§9 Abs.1 SGB II)


    ..... .. .. Zur Überprüfung die Anspruchsvoraussetzung ist Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich.


    Zur Ermittlung Ihrer Hilfebedürftigkeit war es erforderlich den vollständigen ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfes vorzulegen.
    Trotz Aufforderung vom 19.5 und 2.6,unter Fristsetzung bis 05.06 zur Vorlage dieser Nachweise haben Sie bis heute nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt.
    Es fehlen weiterhin die Angaben an der rosa markierten Stelle.
    Hilfebedürftigkeit im Sinne von §9Abs. 1 SGB II ist deshalb nicht glaubhaft gemacht.


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    Mein Arzt hat soweit alles ausgefüllt und ich habe es dann noch mal abgegeben, ich kann doch nichts dafür wenn mein Arzt es nicht richtig ausfüllt.
    Die beiden PUNKTE die vom Arzt auszufüllen waren konnte er nicht ankreuzen da Sie nicht zu trafen, daraufhin hat er bei "genaue Begründung" Kostenintensive Ernährung eingeschrieben.


    Alo wenn ich den Text "Begründung" lese ist es so das ich alles gestrichen bekommen habe ;-(((((((((((((((((((((
    Deswegen will ich den Antrag auf MEB zurückziehen und ich gehe davon aus das ich eine Weiterbewillung beantragen muss.


    Es ist so richtig ? Werde verrückt die machen sich das alle so leicht bei der ARGE aber das es um Menschen geht vergessen die gerne

  • Also du hast Recht. Nur wegen deines "Mehrbedarfs", den du demnach gleichzeitig mit dem ganzen anderen Zeug (Antragsformularen) abgegeben hattest, haben die jetzt insgesamt so "getan", als hättest du nicht mitgewirkt. Wenn das wirklich das Einzige war, das fehlte, gehst du Montag sofort zum Amt und legst Widerspruch ein. wenn du die Situation, die durch diesen (für die) nicht kompletten Antrag Mehrbedarf entstanden ist, nicht komplett klären darf, würde ich persönlich (weiß nicht, ob das ganz richtig ist, wäre mir aber sicherer) den Antrag auf Mehrbedarf zuächst im Widerspruch erst einmal zurückziehen und ihn später, wenn der Rest bewilligt ist (was ja normalerweise passieren muss), erneut separat stellen. Meine Sachbearbeiterin ist dann anscheinend wirklich kulanter. Sie hat mir, obwohl noch Unterlagen, die sie extra haben möchte, fehlten, den Antrag erst einmal insgesamt bewilligt, aber die Unterlagen nachgefordert und angemerkt, dass der jetzige Bescheid nicht endgültig ist, sondern von der Vorlage dieser Unterlagen abhängig ist.


    Also das ist echt blöd, also heute versuchen abzuschalten (gut gesagt) und Widerspruch vorbereiten und morgen sofort abgeben - möglichst persönlich bei deiner SB (hilft manchmal doch) und dein Dilemma erläutern. Wenn du - wie es meist ist - nicht persönlich abgeben kannst, gib dennoch erst einmal ab und vereinbare gleichzeitig einen persönlichen Termin, in dem du dann nochmal erläutern möchtest/wirst. Lass dir das nicht ausreden. Bleie dort dann ruhig und sachlich.


    Gruß. Lirafe

  • eine Katastrophe nur wegen mein Arzt


    Na ich hoffe das geht fix mit dem zurückziehen meines Antrages auf Mehrbedarf und auf Weiterbewilligung des Antrages auf Leistungen (Bewilligung von Leistungen habe ich ja seid 1 Jahr ging nur wegen Mehrbedarf den ich nachhinein gestellt hatte)


    Aber wenn ich Wiederspruch einlege wird doch trotzdem kein Geld bezahlt also bin ich für die Zeit Mittellos und keine Krankenversicherung /Geld zum leben, was ist da zu tun? Mein Sachberater ist soweit OK nur der ist ja wegen "Leistungen" nicht zuständig


    Ich habe hier gelesen das so ein hin und her schon mal 1 Jahr dauern kann.


    :eek:

  • Also davon, dass das ein Jahr dauert, gehst du erst einmal nicht aus. Dein Fall liegt ja relativ klar und im übrigen haben die ja alles, das geht so einfach auch nicht. Wann läuft denn dein "alter" Antrag aus, also der Bewilligungszeitraum? Warum ist ein Sachbearbeiter nicht in Sachen "Leistungen" zuständig? Was macht der denn sonst? Ich würde wirklich definitiv vorsprechen. Wenn du sagst der ist nicht i.S. Leistung zuständig, würde ich dennoch erst mit ihm das Gespräch suchen und bei der Gelegenheit erfragen, wer denn dann i.S. Leistung zuständig wäre. Bleibe immer freundlich, das ist wichtig, aber zeige ruhig deine Ängste. Wirklich, da sitzen auch nur Menschen. Und so richtig angenehm, wenn jemand vor ihnen sitzt, der unverschuldet diese Zurückweisung hatte, ist es keinem von denen.

  • meine Bewilligung läuft am 30.07.09 aus


    Eine Weiterbewilligung habe ich (mit dem Antrag auf MEB) beigelegt.


    Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt, dass will ich gleich per Fax und morgen Persönlich besprechen. Fax ist immer gut da die Faxe immer gleich zu den Sachbearbeitern weiterleiten (Erfahrung)
    Eigentlich habe ich bis jetzt mit der ARGE Hannover Mengendamm nie Probleme gehabt, aber ich kann die auch verstehen bin ja nicht der Einzige ;-):rolleyes:
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    Widerspruch &


    Weiterbewilligung von Leistungen -


    Weiterbewilligungsantrag


    Zurückziehen des Antrags auf Mehrbedarf




    BG-Nummer XX XX XXXX


    Sehr geehrte Frau X


    hiermit ziehe ich den Antrag auf Mehrbedarf vom 15.05.09 zurück, da mein Arzt nicht in der Lage ist die Formulare genauer aus zu füllen.


    Da ich den Antrag zurückziehe, lege ich Widerspruch vom 18.6.09 ein.


    Bitte um Dringende Weiterbewilligung von Leistungen da ich im Juli Operiert werden sollte.


    Ich stehe Ihnen Gerne Persönlich zu Verfügung unter : 0511-XX XX oder 0177-XX XX Email: XX [email protected]



    Ich würde mich sehr freunden wenn wir den Sachverhalt unkompliziert klären könnten.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Soweit insgesamt o.k. Ich würde aber klitzekleine Änderungen vornehmen bzw. einen Teil ergänzen:


    - ziehe ich meinen Antrag auf Mehrbedarf "zunächst" zurück. (Damit der spätere Neuantrag keine Schwierigkeiten macht)
    - ich "bitte" um ein persönliches, sehr zeitnahes Gespräch zwecks Klärung/Erläuterung daneben etwa noch bestehender Dinge/Fragen, die der Weiterbewilligung im Wege stehen könnten (du "möchtest unbedingt" persönlcih vorsprechen, nicht ggf. - / meist wollen die das dann gar nicht)


    (Was ich nicht genau verstanden habe, ist deine OP in dem Zusammenhang. Vermutlich befürchtest du, dass du in dieser Zeit nicht handeln kannst? Dann würde ich einen entsprechenden Zusatz "nach" der Bitte um das pers. Gespräch anhängen.


    Und nochmal. Wenn es nur um den Mehrbedarf ging und dein jetziger Bescheid noch bis zum Ende Juli läuft, mach dir keine Sorgen. Wenn noch so lange Zeit ist, wäre auch zu überlegen, ob du den Antrag MEB überhaupt zunächst zurück nimmst; ich persönlich würde es vorerst tun. Wenn die irgendwann dann fragen, warum du den jetzt doch wieder stellst, kannst du erklären, dass du nicht wußtest, wie und was dein Arzt ausfüllen sollte, und dass das in der Zwischenzeit erst von dir geklärt werden mußte.

  • ..........mit der OP im Schreiben das lass ich mal denen ist es egal ob man Operiert wirt oder nicht


    Es geht mit primär um meine Leistung die seid 6 Monaten schon läuft und weiterlaufen soll, ich verzichte nun komplett auf den Mehrbedarf da ich gelesen habe das der Mehrbedarf sowieso nicht Bewilligt wird bei mir, Abwarten was die Sozialgerichte wegen der Kürzung bei Mehrbedarf bei bestimmten Personen urteilen.


    :rolleyes: alles beschissen gelaufen aber meine schuld war es nicht ;-( für mich ist es Primär wichtig das ich mein Geld für die Miete u.a ende des Monats bekomme.


    Also schicke ich das Fax nun los? hab deine Verbesserungen mit eingeschrieben.


    .................. ich hoffe echt das ich nicht verhungere nächste Woche .......;-)

  • Du mußt nächste Woche (noch :-) ) nicht verhungern, da doch dein Antrag bis 30.07.09 läuft. Und bis dahin ist aufgrund der Tatsache, dass ja offensichtlich nur dieses eine klitzekleine Detail fehlte, dein Antrag schon 10 Mal neu beschieden. Entweder durch den Widerspruch oder durch einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung. Habe mir das eben mal überlegt. Wenn der Widerspruch zu lange dauern könnte, ob man nicht einfach einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung einreicht; aber das würde ich eher nicht tun (um niemanden zu verärgern). Da du alle Unterlagen, die jetzt nach Rücknahme des Antrages MEB vorliegen müssen, ja dort vorgelegt hast Jedenfalls hast du doch keine anderen "Hindernisse" erwähnt?!), könntest du ja zusätzlich in Klammern in der Überschrift deines Schreibens/Widerspruchs schreiben: "Widerspruch (bzw. Weiterbewilligungsantrag)" und im Schreiben noch ganz kurz erläutern, dass bis auf den zurückgenommenen MEB-Antrag alles vorliegt und vor allem "schon geprüft ist". Also bei uns hier hätte ich keine Bedenken, dass das bis zum Ende Juli klappt; weiß ja nicht, wie lange der letzte Antrag brauchte, um entschieden zu werden. Die ersten dauern natürlich immer; das ist ja auch richtiger Aufwand.

  • also bekomme ich noch meine Leistung voll und ganz bis 30.7 ok dann ist ja gut


    Gut dann Faxe ich den Widerspruch/Antrag auf Weiterbewilligung/Zurückziehen MEB


    Na in Hannover/Mengendamm geht eigentlich alles recht schnell. Hab ca. eine Woche immer warten müssen au Antwort oder Bewilligung oder sonst Formulare.


    ;)

  • Entschuldigt das ich mich einmische mein Mehrbedarf (Diabetes typ II) wurde auch abgelehnt aber die chefin der Arge mit der ich gut auskomme hat mir ein einzelfall prüfung vorgeschlagen weil eine ausgewogene ernährung so nicht gewährleistet währe.Du musst entscheiden was du möchtest Ansonnsten stell einen antrag auf einzelfall prüfung dann wirst du wie bei uns zum gesundheitsamt eingeladen und dann enschieden.So jedenfalls war es bei mir.