Hab da ne Frage an Euch . möchte zu meinem Freund ziehen um meine Miete zu sparen . Das Amt sagte mir ,das sein Einkommen nicht angerechnet wird für ein Jahr . Nur meine Frage dazu , was bekomme ich denn noch vom Amt . Nur die Regelleistung und nicht mehr ????
-
-
[quote='Conni','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=35528#post35528']Hab da ne Frage an Euch . möchte zu meinem Freund ziehen um meine Miete zu sparen . Das Amt sagte mir ,das sein Einkommen nicht angerechnet wird für ein Jahr . Nur meine Frage dazu , was bekomme ich denn noch vom Amt . Nur die Regelleistung und nicht mehr ????[/QUO Die Ämter geben eienem keine Auskunft wenn ums Geld geht
-
Du bekommst die Regelleistung und - solange ihr nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet, weil das Amt euch sozusagen ein Jahr Zeit dazu läßt, bevor es euch so einstuft, die Hälfte der Miete. Die andere Hälfte entfällt ja, da ihr euch die Wohnung dann teilt, auf deinen Freund.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-