30% sanktion, weil auf nicht mehr verfügbare stelle nicht beworben!

  • Hallo!
    Bin neu hier und es ist auch verdammt ungewohnt für mich!:o
    Ich komme eigentlich aus der guten Mittelschicht. Trotzdem ist es auch mir passiert, dass ich nun Alg II beantragen musste.:o
    Ich bin verwaltungsfachangestellte und habe mich auch immer beworben.
    Auf einen Vermittlungsvorschlag habe ich mich jedoch nicht beworben, weil er a) viel zu weit weg war und ich und mein Lebensgefährte hier wohnen bleiben müssen, weil mein Partner hier eine mega schlecht bezahlte Vollzeitstelle innehat.
    Die Fahrt wäre pro strecke ca. 130km. Aber darum geht es mir gar nicht!
    Ich habe mich beworben, weil stellen im öffetnlichen Dienst ein Datum haben, andem sie angenommen werden. Dieses Datum war bereits überschritten. Also wäre meine Bewerbung gar nicht mehr angenommen worden!!
    Aufgrund dessen, dass ich recht wohlhabende Eltern habe, fahre ich auch ein Recht teures Auto. (Nen A6), dass hat der Dame schon von Angang an nicht gepasst! Und dann bekommen wir auch noch ordentlich Geld von denen! Meine PAP war von Angang an total von neid zerfressen, das spührte ich und bedrohte mich auch immer wieder, indem sie mich auf meine "Mitwirkungspflicht" hinwies!


    da ich mich nicht beworben habe, droht man mir nun 30% sanktionen an!
    Ist das rechtens?

  • Also erstmal: Wenn du einen A6 fährst und den nicht verwerten musst, wird der vermutlich entsprechend alt bzw. gering geschätzt sein. War bei mir auch der Fall - auch A6 -. Die können alt sein, sehen aber immer noch aus wie neu und fahren sich super :-) ... Aber ich denke trotzdem nicht, dass das ein Grund war für die Dame, dich auf deine Mitwirkungspflicht hinzuweisen - immer wieder. Vielleicht ist sie überhaupt so gestrickt oder hatte gerade einen schlechten Tag. Wie lange hättest du denn für deine 130 km (die ich auch mehr als heftig finde in jeder Hinsicht) an Fahrtweg gebraucht. Da die Frist für eine mögliche Bewerbung bereits überschritten war und du dich verwaltungstechnisch mit den Abläufen auskennst, sollte es meinem Empfinden nach keine Sanktion geben. Und dementsprechend würde ich auch argumentieren. Es kann ja nicht Sinn der Sache sein, nach Annahmeschluss Unterlagen nur pro forma durch die Welt schicken zu müssen. Hast du die Androhnung der Sanktionen schriftlich? Wie ist der Wortlaut?

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  • Hallo!
    A6 hat einen Wert von 7000 (230PS) und unser a4 150PS von 5000€. Die festgelegte Grenze wird also nicht überschritten.
    Die dame hat mich schon von Anafang total auf dem Kicker, weil ich Ihrer Meinung nach zu Previliegiert bin!:mad::mad:
    Unterwegs wäre ich pro Strecke locker 1,5 Std. ganz zu schweigen von dem Spritt, den ich verballere!
    Unter 25 ist man eigentlich gezwungen sich dt. weit zu bewerben, aber, da ich ja schon in gefestigten Verhältnissen lebe, ist es sicherlich auch unhaltbar, dass ich allleine da hinziehe.


    Der erste Satz lautet:


    dieser Fragebogen dient der Prüfung, ob in Ihrem Fall das ALG II nach § 31 SGB II abzusenken ist oder wegfällt.


    Es folgt begründung und RFB.

  • OK, da liegst du also mit deinem PKW knapp unter der Vermögensfreigrenze und dein Partner darf ja auch ein Auto besitzen. Sonst habt ihr sicher nichts :-) . Was mir immer wieder durch den Kopf geht, und wie ich an deiner Stelle auch argumentieren würde (ich habe es in dem entsprechenden Bogen, der zur "Profilerstellung" diente, so angekreuzt auf die Frage hin (wg. Arbeitsweg und Einsatz vermutlich): Haben Sie einen Pkw .... Ich schrieb: "Ja, aber den kann ich nicht immer nutzen, sondern nur zeitweise." Das kannst du leider nicht schreiben, weil dein Partner ja auch ein Auto hat, aber ansonsten wäre das eine Variante. Doch dein "Benzinkostenargument" ist meiner Meinung nach definitiv auch ein Grund, denn keiner kann dich dazu verdonnern, einen Großteil deines Geldes dafür auszugeben, wenn eine Fahrkarte viel günstiger wäre. Außerdem haben manche Menschen auch Angst davor, lange Strecken auf der Autobahn zu fahren ... (Ist kein Quatsch. Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen schweren Autobahnunfall, stand als letzte mit Warnblinklicht im Stau - und so weiter). Also mich kann keiner zu einem langen Autobahnarbeitsweg verdonnern. Es gibt sicher Gründe für dich, die Sanktion zu vermeiden, auch wenn du einen superschicken schönen A6 fährst. (Farbe? - meiner fehlt mir sehr).

  • Feuerrot und metalic-dunkel-blau!
    Oh, was die sich alles zurecht biegen!!:mad:
    Habe da echt bedenken!:(
    Werda aber auf jeden Fall wiederspruch einlegen und auch zur Not bis zum Gericht gehen!:(
    HOFFENTLICH habe ich endlich wieder zum 01.07. arbeit. Ich bin nichtgläubig, aber ich BETE dafür.
    In meinen Augen ist es generell ne Schweinerei wie man dort behandelt wird!


  • In meinen Augen ist es generell ne Schweinerei wie man dort behandelt wird!


    Dann bewirb dich da und mache es besser. Als VfA wirst du gerne genommen, obwohl ich mich sowieso frage, wie du es geschafft hast alo zu werden, aber das ist eine andere geschichte...


    Und da du dich mit gesetzten ja auskennen solltest, werde ich dir sogar noch den entsprechenden § zu meinen Post hinzufügen, um dir klar zu machen, dass du zwar Rechtmittel einlegen kannst, diese aber vermutlich wenig bis gar keine Erfolgsaussichten haben.


    ______________________________


    SGB II § 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn


    1.
    der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,



    c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen,[...]


    ______________________________


    Wenn du dir §31 Abs 1 nr 1 c anschaust, dann kannst du nachvollziehen warum du, unabhängig eines Audi A6, Sankioniert wurdest.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Diablo ()

  • Diablo
    Dass man in den zitierten Fällen sanktioniert werden kann, ist ja klar und soll auch so sein. Aber ist es wirklich so, dass sie dazu verpflichtet werden kann, ihr Auto zu nutzen, mit dem sie es dann in 1,5 Std. Fahrzeit schafft, den Arbeitsplatz zu erreichen. Die Kosten sind doch wirklich ein Wahnsinn auf den Monat gesehen. Mit den Öffentlichen wäre das vermutlich kaum zu schaffen. Und kann sie ernsthaft sanktioniert werden, weil sie sich nicht auf eine Stelle beworben hat, bei der der Abgabetermin überschritten war, also eine mögliche Bewerbung gar nicht mehr greift? Denn gerade im öffentlichen Dienst nehmen die das mit dem Abgabeschluss recht genau. (War mir gerade so gegangen, hatte mich eigeninitiativ trotz Abgabeschluss bei einem AG beworben; hätte ich mir sparen können).

  • Zitat

    obwohl ich mich sowieso frage, wie du es geschafft hast alo zu werden, aber das ist eine andere geschichte...


    Was ist das denn für ne Aussage???


    Bin nach meiner ausbildung, Fachrichtung Kirche nicht übernommen worden:Ergo: über ein Jahr arbeitslos.
    Habe dann befristet für ein paar monate bei ner Arge als Teamassistentin angefangen. Da ich nach einer verlängerung nicht veriterbeschäftigt wurde, bin ich in die Privatwirtschaft, wo mir aufgrund des schlechten finanziellen Zustands der Firma dann gekündigt wurde.


    Zitat

    Dann bewirb dich da und mache es besser. Als VfA wirst du gerne genommen


    Bin ich gerade bei! Und ja, ich werde es besser machen, wenn ich angenommen werde!:cool:


    Den Gesetzesauszug kenne ich. und ich weiss nicht, was das damit zu tun haben sollte. schließlich verweigere ich ja keine Arbeit.
    Hatte in der letzten Woche 3 Vorstellungsgespräche und in der Zeit, in der ich arbeitslos bin (Okt. 09) 120 Bewerbungen geschrieben!




    Deinen Namen hast du wohl zurecht.;)




    lirafe:Es geht mir auch in diesem Fall nicht um mein Auto oder um die Strecke, sondern schlicht und einfach darum, dass dort der Bewerbungschluss schon gewesen war und die stelle sogesehen auch gar nicht zur Verfügung stand!

  • Ich weiß das - und empfinde jedes für sich als Grund, dich nicht zu sanktionieren; haste doch gemerkt. Hatte das doch auch deswegen bei Diablo (er ist glaube ich ein Sachbearbeiter) erfragt.


    Wenn dem so ist, wundert es mich, dass er mit so schwammigen Gesetzestexten um sich wirft.:rolleyes:


    Ich denke es ist immer ne zweiseitige Medaillie.


    Auf der einen Seite stehen Menschen, die verdammt viel unglück im Leben hatten.
    Wir hatten damals in der Arge Fälle, die früher nen guten Job hatten, ein eigenes Haus und und und. Durch pech und Probleme mussten sie dann am Ende zu uns kommen und wurden von den zuständigen Sachbearbeitern dann auch noch mies behandelt. Die sind dann zu nem guten Kollegen gekommen und dann war alles wieder gut.


    Dann gibt es aber auch Fälle, in denen das AA bewusst verarscht wird. Das ist nicht ok.


    Aber es kann doch wohl nicht sinn und Zweck sein, alle über einen Kamm zu scheren unter generalverdacht zu stellen und drauf rum zu stochern!
    Als wäre es einem normalen Menschen, nicht megapeinlich da eh schon hin zu müssen!:(:o



    Wenn ich arbeite habe ich 1200€ in der Tache, wenn ich arbeitslos bin, dann nur 400! Hmm,s chwer, was würde ich wohl lieber machen!



    Wenn mir mein Jobcenter wirklich strechen will, dann werde ich vor Gericht gehen, auch wenn ich HOFFENTLICH zum 01.07. ne Stelle habe. So was lasse ich nicht auf mir sitzen.:mad:

  • Wenn dem so ist, wundert es mich, dass er mit so schwammigen Gesetzestexten um sich wirft.:rolleyes:


    Keine Anhnung warum du den Gesetzestext Schwammig nennst...


    c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen,[...]


    Ist doch ziemlich klar dargestellt.


    Und da steht nicht: Solange die bewerbungsfrist gewahrt ist, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, etc...(spare mir mal das komplette aufschreiben.)
    ______________________


    [...]. Die sind dann zu nem guten Kollegen gekommen und dann war alles wieder gut.



    Dazu kann ich nur sagen, dass die meisten meiner Kunden sich ziemlich gut bei mir ausgehoben fühlen... Es gibt sogar eine paar, die mal Kuchen vorbei gebracht haben...


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter


  • Und bier zeigt man dann jmd. sein wahres Gesicht, den er noch nicht mal kennt?


    Aber die Stelle stand ja gar nicht mehr zur Verfügung!!