Harz 4 und 390€ Job

  • Hallo,
    Also wie ich das hier gelesen hab, darf man als Harz4 Empfänger bei einem 400€ Job ,160€ behalten.
    Ok. Aber was ist wenn man verheiratet ist und ein Kind hat,zählt das dann auch?Muss nicht auch die größe der Wohnung berechnet werden usw.??
    Zudem bekomme ich nur 390€ (anstelle von 400€). Wie viel darf ich dann behalten?
    (Ich weiß noch nicht wie viel Harz 4 ich bekomme,da ich noch in der Elternzeit bin.)


    Meine Freundin sagte nämlich das man nur 120€ behalten darf. Keine ahnung wo sie das her hat,auf der Seite vom Arbeitsamt steht nix von 120..blicke aber trotzdem nicht durch.


    :confused:
    LG
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  • Hallo,
    hierzu hat gerade heute der Benutzer "Schrader170" um 9.00 Uhr ziemlich genau geantwortet. Thema war "halbtagsjob und hartz IV?". Dort findest du sicher Infos, die dir weiterhelfen. Ansonsten findest du sicher in Beiträgen / Antworten von "Jana" oder "Jalale" auch Infos dazu, die es irgendwie anders erklären. Was verständlicher für dich ist, wirst`e dann ja sehen.


    Auf jeden Fall sind 100 € komplett anrechnungsfrei und dann steigert sich der Betrag, den man behalten darf, prozentual in Schritten und wird hinzuaddiert.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo Panda!


    Bei 390 Euro Verdienst kannst Du 158 Euro Netto für Dich einbehalten. Keinen Einfluss auf den Einbehalt hat die Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft, noch hat der Nebenverdienst und dessen Höhe irgendeinen Einfluss auf die Berechnung der Wohnkosten.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    die 158 € Freibetrag stimmen. Es ist immer etwas unglücklich formuliert, wenn von "einbehalten" eines Freibetrages die Rede ist.
    Es ist so: Du verdienst 390 €. Die bekommst du auch, nämlich von deinem Arbeitgeber. Die Differenz zwischen den 390 € und den 158 € Freibetrag, also 232 € werden von deinem ALG II- Regelsatz abgezogen. Also angenommen du bekommst momentan 800 € von der ARGE, wirst du zukünftig eben 570 € bekommen.
    Wie Schrader schreibt, ist es dabei unerheblich ob du ein Kind hast.


    LG, Jalale.


    Kurzer Zusatz zur Berechnung des Freibetrags: grundsätzlich 100€, wie lirafe schon schreibt. Zusätzlich 20% vom Rest bei einem Brutto-EK bis 800 €. Kannst du ganz genau im Infoteil nachlesen.