Haus der Oma

  • Liebe Forummitglieder,


    ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage.
    Folgendes ist passiert:
    Letztes Jahr verstarb meine Mutter an Krebs. Ich bekam ihr "Vermögen", dass war ihr Geld vom Konto und ihr Bausparvertrag, den ich ja kündigen musste, um ihn zu verwerten. Ich musste dieses Vermögen auf 12 Monate aufteilen, diese sind jetzt abgelaufen.
    Ich selbst habe einen Job, bei dem ich gerade mal ca 620€ netto im Monat verdiene. Bekam somit Sozialleistungen (Aufstockung), bis auf eben diese letzten 12 Monate. Nun kann ich wieder die Leistungen beantragen, was von dem her kein Problem darstellt. AUSSER: Zum weiteren Erbe meiner Mutter kommt die Erbengemeinschaft dazu. Es geht um das Haus meiner Großmutter. Sie lebt selbst in dem Haus, für das sie auch noch ca 6 Jahre abzahlen muss. 50% gehören meiner Oma, die anderen 50% sind auf die vier Geschwister meiner Mutter und eben jetzt auch mir aufgeteilt. Der Jobcenter meint, ich müsse den Verkehrwert angeben, (von dem ich keine Ahnung habe, keiner in der Familie hat Interesse daran, dass zu wissen), und es müsste eben abgeklärt werden, ob ich diesen, meinen Anteil als Darlehen bekommen könne. Meine Oma hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, und ich hoffe natürlich, dass sie noch sehr lange leben wird! Von wem sollte ich dafür einen Kredit/Darlehen bekommen? Meine Oma selbst hat genug Schulden noch zu zahlen, und meine Onkel und Tanten haben alle selbst ein Haus abzuzahlen.


    Es war letztes Jahr in unserer Tageszeitung ein Artikel, den ich mir zum Glück kopiert hatte. Dort heißt es:
    "Ein Haus, dass von der Mutter oder Großmutter bewohnt wird, ist nach Auffassung des Obersten Sozialgerichtes beim Leistungsempfänger nicht als "zu berücksichtigter verwertbarer Vermögensgegenstand" im Sinne des §12 Abs. 1 SGB II anzurechnen. Im entschiedenen Fall ließ sich durch einen Verkauf des Hauses wegen des Nießbrauchs kurzfristig kein Verwertungserlös erzielen. Das Gericht hat den Standpunkt, dass in Fällen, in denen eine Verwertungsmöglichkeit vom Tod einer bestimmten Person abhängt, es in der Regel völlig ungewiss ist, wann die Verwertung tatsächlich mal möglich sein wird. Es entschied sich also zur Unverwertbarkeit und sprach ALG II als Zuschuss zu."
    (Aktenzeichen B14/7b AS 46/06 R- für diejenigen, die es interessiert :-)


    Tja, nun meine Frage: Kann ich mich auf dieses Urteil berufen?
    Ich muss gestehen, dass mich dieser Papierkrieg etwas annervt- wie bestimmt viele hier!


    Ich danke schon jetzt für eure Antworten!


    Die Holzliebhaberin

  • Dieses Urteil kannst du und solltest du gleich im Gespräch präsentieren, evtl. sparst du dir einen Widerspruch. Das Stichwort lautet : Nießbrauch, das dürfte in der Arge bekannt sein.


    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=33676608847d837b3aa8df8be200bd0c&nr=10290&pos=3&anz=7


    Hier ist das gesamte Urteil

  • Hallo Catweezle!


    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ganze Thema macht mich echt "Kirre". Werde deinen Link gleich noch mit ausdrucken. Am Dienstag hab ich Termin beim Bearbeiter. Ist auch wieder ein Neuer....mal schauen was mich da erwartet! Werde in dem Antrag dazu auf alle Fälle nichts ausfüllen. Wenn der meckern sollte, leg ich ihm die Urteile auf den Tisch.....weiteres Meckern.....dan geh ich zum Anwalt. Hab die Nase echt langsam voll!


    Vielen Dank!

  • Das Thema ist nicht nur kompliziert, sondern öffnet auch Türen für Auslegungen, "kann die Oma nicht ins Seniorenheim" oder ähnlich, die Damen und Herren bei der Arge müssen alles wissen, das können sie aber nicht und erzählen dann falsche Dinge. Zu empfehlen wäre einen Zeugen mitzunehmen, der mitschreibt, denn du selbst wirst die Ruhe dazu nicht haben.

  • Das ist keine schlechte Idee. Da wäre es doch mal sinnvoll, meine Oma direkt mitzunehmen!!!! Da sehen die selbst, dass sie noch fit ist, und sie kann dann auch berichten (wenn nötig) wieviele Schulden sie noch hat. Und das sie nicht bereit ist auszuziehen, nur das die Arge das Vermögen verwerten kann. Sie könnte ja draussen sitzen bleiben und nur wenn ich sie wirklich brauche....keine Einsicht beim Berater.... hole ich sie rein.
    Habe eben auch mit der Familie telefoniert. Jeder ist der Meinung, dass das der Arge nicht den Schimmer angeht, da Oma/ Mutter ja noch lebt. Es empfinden alle als Frechheit!


    Danke dir dafür :D

  • Sag mal liebe Holzliebhaberin. Habe eben mal "Quergelesen". Warum hast du in Anbetracht deiner Situation, also dass du definitiv nichts von dem Erbe hast, sondern dazu noch Ärger, nicht auf dieses Erbe verzichtet? Wäre am Besten ewesen für alle, weil der Teil, auf den du verzichtet hast, meiner Meinung nach dann auf die anderen Erben verteilt worden wäre. Vielleicht hätte das für dich besser ausgesehen? ...

  • Hallo lirafe,


    tja, dass hab ich mir letztes Jahr auch überlegt. Aber es ging irgendwie alles so schnell. Mama ist gestorben, so viel Sachen zu erledigen, WHG-Auflösung, Umzug meines Stiefvaters, Kündigung der Versicherungen, ect. Dann kam das Schreiben vom Nachlassgericht und, und, und. Ich hatte mir da mal kurz Gedanken drüber gemacht, aber diesen dann leider nicht zu Ende geführt. Ich denke auch, dass es meiner Mama nicht so recht gepasst hätte, wenn ich das ausgeschlagen hätte. Auch meine Onkel/Tanten sagen, dass es der Teil der Schwester war und es nun mir gehört. Auch sie wären nicht damit einverstanden gewesen, wenn ich es abgelehnt hätte. Es war von allen die große Schwester, die immer für die Geschwister da war! Es ist ein kleiner Teil meiner "Alterssicherung". Sie "konnte" mir nichts hinterlassen, weil wir ihre Lebensversicherungen für Therapien verwendet haben. Leider wird nicht alles, was Erfolg verspricht, von den Krankenkassen ünernommen!
    Naja, nun stehe ich mir drin und kann das nicht mehr ändern.


    LG