Liebe Forummitglieder,
ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage.
Folgendes ist passiert:
Letztes Jahr verstarb meine Mutter an Krebs. Ich bekam ihr "Vermögen", dass war ihr Geld vom Konto und ihr Bausparvertrag, den ich ja kündigen musste, um ihn zu verwerten. Ich musste dieses Vermögen auf 12 Monate aufteilen, diese sind jetzt abgelaufen.
Ich selbst habe einen Job, bei dem ich gerade mal ca 620€ netto im Monat verdiene. Bekam somit Sozialleistungen (Aufstockung), bis auf eben diese letzten 12 Monate. Nun kann ich wieder die Leistungen beantragen, was von dem her kein Problem darstellt. AUSSER: Zum weiteren Erbe meiner Mutter kommt die Erbengemeinschaft dazu. Es geht um das Haus meiner Großmutter. Sie lebt selbst in dem Haus, für das sie auch noch ca 6 Jahre abzahlen muss. 50% gehören meiner Oma, die anderen 50% sind auf die vier Geschwister meiner Mutter und eben jetzt auch mir aufgeteilt. Der Jobcenter meint, ich müsse den Verkehrwert angeben, (von dem ich keine Ahnung habe, keiner in der Familie hat Interesse daran, dass zu wissen), und es müsste eben abgeklärt werden, ob ich diesen, meinen Anteil als Darlehen bekommen könne. Meine Oma hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, und ich hoffe natürlich, dass sie noch sehr lange leben wird! Von wem sollte ich dafür einen Kredit/Darlehen bekommen? Meine Oma selbst hat genug Schulden noch zu zahlen, und meine Onkel und Tanten haben alle selbst ein Haus abzuzahlen.
Es war letztes Jahr in unserer Tageszeitung ein Artikel, den ich mir zum Glück kopiert hatte. Dort heißt es:
"Ein Haus, dass von der Mutter oder Großmutter bewohnt wird, ist nach Auffassung des Obersten Sozialgerichtes beim Leistungsempfänger nicht als "zu berücksichtigter verwertbarer Vermögensgegenstand" im Sinne des §12 Abs. 1 SGB II anzurechnen. Im entschiedenen Fall ließ sich durch einen Verkauf des Hauses wegen des Nießbrauchs kurzfristig kein Verwertungserlös erzielen. Das Gericht hat den Standpunkt, dass in Fällen, in denen eine Verwertungsmöglichkeit vom Tod einer bestimmten Person abhängt, es in der Regel völlig ungewiss ist, wann die Verwertung tatsächlich mal möglich sein wird. Es entschied sich also zur Unverwertbarkeit und sprach ALG II als Zuschuss zu."
(Aktenzeichen B14/7b AS 46/06 R- für diejenigen, die es interessiert
Tja, nun meine Frage: Kann ich mich auf dieses Urteil berufen?
Ich muss gestehen, dass mich dieser Papierkrieg etwas annervt- wie bestimmt viele hier!
Ich danke schon jetzt für eure Antworten!
Die Holzliebhaberin