Hallo, ich habe mich eben für dieses Forum angemeldet, da ich zwei Probleme habe, welche ich unbedingt bis zum Ende des Monats geklärt haben muss - und ich dringend auf die Hilfe der User hier angewiesen bin.
Problem 1
Das JobCenter schreibt mir, dass es jetzt erfahren hat, dass mir im Februar 2007 (also vor über 2 Jahren) meine Kapital-Lebensversicherung ausbezahlt wurde. Das ist auch richtig, aber ich dachte bis jetzt, dass ich, was Lebensversicherungen betrifft, nicht mit einer Anrechnung als Vermögen rechnen muss.
Wie gesagt, wurde mir im Februar meine "restliche" Kapital-Lebensversicherung ausbezahlt, da ich diese, nach jahrelanger Stilllegung und Beleihung kündigte. Hinzu kommt, dass ich den größten bereits zu Zeiten, als ich noch nicht arbeitslos war, beliehen hatte. Allerdings habe ich, und es ist wichtig zu wissen, den gesamten Betrag auf ein Schuldnerkonto überweisen lassen. Ein Konto von einer Person, bei der ich Privatschulden hatte, welche ich aufnehmen musste, um zum Beispiel meinen Umzug und meine Kaution zu bezahlen. Ja, ich weiß, dass das vom JobCenter übernommen wird, aber damals wusste ich es nicht und wurde auf diese Möglichkeit auch nicht aufmerksam gemacht.
Nun erwartet das JobCenter von mir, dass ich einen Kontoauszug beibringe, auf dem die Auszahlung ersichtlich ist von der Versicherung. Zu der Person, von der ich mir Geld geliehen hatte und über die Versicherung zurückgezahlt, habe ich aber keinen Kontakt mehr.
Meine Fragen diesbezüglich sind:
- Muss ich nach über zwei Jahren damit rechnen, dass ich jetzt diese Versicherungssumme dem JobCenter zurückzahlen muss?
- Mich kann doch niemand dazu zwingen, Schulden aufrecht zu erhalten, oder?
- Kann ich heute noch nachträglich vom JobCenter die Umzugskosten und die Kaution verlangen, da ich mich deshalb verschulden musste und weil mir dieses Geld zustand? Der Umzug liegt nun aber bereits 5 Jahre zurück?
Problem 2
Ich habe dem Jobcenter bei Abgabe meines Fortsetzungsantrages von Hartz IV mitgeteilt, dass mir aufgefallen ist, dass mir über Jahre hinweg eine Pauschalsumme für Warmwasser unberechtigt "abgezogen" wurde, da ich meine Warmwasserversorgung nicht zentral beziehe, diese nicht in den Mietskosten enthalten ist, sondern ich über Boiler und Durchlauferhitzer Warmwasser beziehe und dadurch höhere Stromkosten bezahlen muss, welche vom JobCenter nicht übernommen werden.
Da ich nun auf diesen Berechnungsfehler bemerkte (wenn auch sehr spät), welcher von Seiten des JobCenters gemacht wurde, da ich damals das JobCenter eindeutig darauf hinwies, dass ich keine zentrale Warmwasserversorgung habe etc., wurde ich für diese "Frechheit" des auf den Fehler Hinweisens, verdonnert: alle Unterlagen wie: Betriebs- und Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre, Kontoauszüge der letzten 3 Monate etc. vorzulegen. Das ist Einschüchterung und Schikane pur!
Meine Fragen diesbezüglich sind:
- Kann ich rückwirkend, die zu Unrecht einbehaltene Warmwasserpauschale, als Rückzahlung verlangen?
- Kann ich rückwirkend, die Kosten für Umzug, Renovierung, Kaution etc. als Rückzahlung verlangen? Immerhin musste ich deshalb ein privates Darlehen aufnehmen, welches ich über Jahre hinweg von meiner Regelleistung inkl. meiner Restauszahlung der Kapital-Lebensversicherung zurückerstatte.
Ich wäre für eine detaillierte Aufklärung dankbar. Gerne mit Aktenzeichen von Urteilen (BSG). Für mich ist das Ganze sehr schwer selbst zu bewältigen, da ich eine Krebserkrankung und diverse andere Schicksalsschläge hinter mir habe, momentan psychisch wie physich derart am Ende bin, dass ich von meinem Psychologen als arbeitsunfähig erklärt wurde inkl. Krankschreibung.
Vielen Dank und auch Euch viel Erfolg und Kraft,
hartz4ticket