Vermögensanrechnung nach 2 Jahren - Rückzahlung?

  • Ich glaube nicht, dass die Arge die nachträglich vorgetragene Begründung so einfach akzeptieren wird. Es bleibt daher nur die Klage. Diese sollte gut überlegt werden. Bei aller Wertschätzung der Richter an unseren Sozialgerichten. Sie werden einfache Erklärungen nicht akzeptieren. Gerade PRIVAT-Kredite haben so ein gewisses Geschmäckle. Ohne einen lückenlosen und plausiblen Nachweis/Beweis geht dies dann bei Gericht nach hinten los. Das Gericht kann weitreichende Beweisanträge auch bei den Banken stellen, über deren Tragweite man sich vorher im klaren sein sollte. Bei Sozialbetrug, was ich in diesem Fall nicht unterstellen möchte, kennen auch die Sozialgerichte kein Erbarmen.