Hilfe .....

  • Wohne noch bei meiner mutter ( 26 jahre),,,, sie möchte mich aber nicht weiter unterstützen....


    !.. ich habe dies der arge gemeldet und die kollegen der arge meinten ich muss mich erst abmelden also von miener mutter abmelden um einen antrag zu bekommen .... weil ansonsten währe es so das meine mutter für m ich aufkommen müsste:eek: bin bei meiner mutter gemeldet und schlafe auch überlicherweise dort ... meine mutter wohnt mit ihrem freund und meinem bruder (alter 24 J.) zusammen in einer wohnung ... nur ist es so das sie für mich nichts zahlen kann... und auch nicht möchte ... muss meinen bruder schon so weit wie es bei ihr möglich ist unterstützen!!!! laut der arge muss sie für mich aufkommen solange ich dort wohne bzw .. gemeldet bin !!!! ... wie oben schon erläutert sollte ich mich bei meiner mutter abmelden um anspruch auf leistungen zu haben ... dies habe ich ´getan mit dem vermerk beim Einwohnermeldeamt das die postadresse erstmal die bei meiner mutter bleibt... und bin dann mit der bescheinigung zur arge ..... ... laut dem berater könnte er mir kein antrag geben weil ich keine eigene postanschrift habe ... !!!! solte mir doch bei einer aufnahmestelle bzw. unterkunft etc.. eine postanschrift besorgen obwohl ich doch eine postadresse vorläufig habe bei meiner mutter sollte kich dies trotzdem tuhen weil ohne dies wird mir nicht weiter geholfen !!!! so stand ich ratlos vor dem kollegen und weiß nicht mehr was ich tuhen soll.... möchte eine eigene wohnung weil bei meiner m utter ist es einfach zu klein ... schlafe auf der couch und das ist einfach kein zustand mehr.... warum bekomme ich keine hilfe wo ich sie erstmals brauche und das nichtmal für lange zeit hoffe ich !!!!!!!!!

  • Da du über 25 bist kannst du einen Antrag auf ALG2 stellen und kannst auch eine Wohnung und die Erstaustattung dafür beantragen.Es ist erstmal nicht entscheidend wo du wohnst..Du kannst ausziehen mußt es aber nicht.Wenn du noch bei deiner Mutter wohnst dann müßtest du nachweisen wie hoch die Mietkosten sind und du würdest dann nur deinen Anteil bekommen.Also erkundige dich was eine Wohnung kosten darf und wieviele qm du bewohnen darfst und dann legst du die Angebote mit deinem Antrag bei der ARGE vor.

  • Hallo Psider,


    du meldest dich umgehend wieder bei deiner Mutter an, lädst dir Antragsformulare aus dem Netz runter, gibst die bei der ARGE ab und stellst einen schriftlichen Antrag zwecks Auszugsgenehmigung. Darin verweist du auf SGB II §7, woraus hervor geht, dass du nur bis zum 25. Lebensjahr mit deiner Mutter eine BG bildest. Nun steht sie finanziell nicht weiterhin für dich ein.
    Gleichzeitig legst du mehrere Wohnungsangebote vor und beantragst eine Erstausstattung (mit Auflistung der Möbel, die du brauchst).


    LG, Jalale.