halbtagsjob und hartz IV?

  • Hallo!


    Nein, unter gewissen Umständen kannst und wirst du natürlich weiterhin über die Arge versichert sein. Ich hab mal nur richtig schwarz gemalt. Da du ja gleich mit dem Kind krank warst, kann ich deinen Arbeitgeber schon verstehen, dass er dich lieber auf Honorar einstellen will. Da braucht er nähmlich keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Du musst nun mal eine Entscheidung treffen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also, eine Kranken- und Pflegeversicherung wird weiterhin von der ARGE getragen, solange nur ein Cent als Aufstockung gezahlt wird. Die Zahlung zur Rentenversicherung der ARGE entfällt allerdings. Solltest du nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen als Selbstständige, würdest du auch keine weiteren Rentenanwartschaften erwerben, was sich auf deine spätere Rente sehr negativ auswirken kann. Andererseits, falls du unter die Rentenversicherungspflicht fallen solltest oder dich freiwillig pflichtversicherst, liegt der Beitrag in den ersten drei Jahren bei ca. 240 Euro im Monat (es gibt aber auch die Möglichkeit, den Beitrag einkommensabhängig berechnen zu lassen, sind aber immer noch 19,9 %!!!). Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest (wie in deinem Fall dann), bist du scheinselbstständig. Du fällst dann auf jeden Fall unter die RV-Pflicht, solange du keine weiteren Auftraggeber hast.


    Das Angebot, dich auf Honorarbasis zu veschäftigen, ist ein ganz mieser Trick deiner Chefin, die Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge für dich nicht zahlen zu müssen. Außerdem hast du dann keine Kündigungsfrist etc. Wenn sie keine Arbeit für dich hat, bekommst du auch kein Geld. Ich gehe mal stark davon aus, dass du als Honorarkraft nicht oft auf die von dir angegebenen 800 Euro Umsatz kommen würdest.


    Ein weiterer Nachteil: Du hättest keine Arbeitslosenversicherung und somit auch keinen Anspruch auf ALG I.


    Ich rate dir, auf einen Festvertrag zu bestehen. Im Übrigen ein Tipp für die Zukunft: Fang erst an zu arbeiten, wenn du den unterschriebenen Vertrag vorliegen hast. Sonst kann es dir immer wieder passieren, dass man dich arbeiten lässt und du hinterher ohne Vertrag und ohne Geld abserviert wirst (ist mir einmal bei einem Praktikum passiert ...)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,
    Vielen Dank nochmal für eure Antworten!
    ...genau das habe ich heute nämlich auch gedacht ... ich gehe da jetzt die 3. Woche hin und hab noch kein Geld gesehen und bin überhaupt nicht abgesichert. Zu blöd von mir... - die kann einfach sagen, ich bräuchte nicht mehr kommen. Das wird mir nicht noch einmal passieren! Aber das ist auch so ein blödes Gemauschel... so ein hin und her, Grenzen sind so verschwommen, die ruft mich hier zuhause an und will Termine für den nächsten tag umlegen... sie ist selber so unprofessionell ... das hat sie mir auch so sympatisch gemacht ... außerdem sind das Strukturen, die ich von früher kenne und die ich immer mochte ... mit dem kleinen Unterschied, daß ich gar nicht mehr bereit bin, nen Handstandüberschlag zu machen im Job - nen halben vielleicht noch ;-)
    ...LG phonea

  • P.S.: ...ja, an der Sache mit dem Kind und der Krankheit ist wohl was dran... ich kann es leider nicht ändern ... sie ist so gut wie nie krank ...und jetzt hat sie sich den schlechtesten Zeitpunkt ausgesucht ... ich darf hier wohl kaum erwähnen, daß ich heute nen Babysitter bezahlt habe, um zur Arbeit gehen zu können... und sie morgen mitnehme... ich weiß es selbst...man braucht es mir nicht zu sagen: ...Schön blöd!