halbtagsjob und hartz IV?

  • Hallo!
    Bin neu hier, hab mich grad angemeldet... und habe eine (für mich) dringende Frage: ich habe einen 25-Stunden-Job in Aussicht, 750,- brutto, 600,- netto. Ich bin alleinerziehend und bekommen z.Zt ALG II. Wie sieht das aus, wenn ich den Job annehme? ...weil: leben können wir davon nicht. Der Job wird für meine Arbeitgeberin vom JobCenter bezuschusst, d.h. ich bin erstmal nicht kündbar - aber wie ist es umgekehrt?? Was ist, wenn mir in 2 Monaten eine bessere Stelle angeboten wird- darf ich dann wechseln oder bin ich auch, wie sie, gebunden??? Ich muß mich am Montag entscheiden und weiß grad nicht, an wen ich mich jetzt am WE wenden kann. Freue mich über Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus!!!


    P.S.: ...oder bin ich besser dran, wenn ich auf Honorarbasis arbeite? Der Stundenlohn beträgt 10,- Euro, ich käme dann auf 800,- bis 850,- Euro und habe mich diesbzüglich erkundigt, mein Eigenbehalt bei 800,- Verdienst liegt bei 240,- zusätzlich zu den 714,- ALGII.

  • Hallo,


    wenn der Job vom Jobcenter bezuschusst wird, wirst du ihn wohl annehmen müssen. Solltest du einen anderen Job finden, durch den du mehr verdienst, kannst du die Stelle sicher aufgeben. Du wirst doch eine Probezeit haben, da gelten in der Regel Kündigungsfristen von einem Monat.
    Du bekommst zusätzlich zu deinem Gehalt aufstockendes ALG II, und durch die Freibeträge hast du somit auf jeden Fall mehr raus als momentan und auf keinen Fall weniger als wenn du geringfügig angestellt bist. Eher mehr, da die Freibeträge vom Brutto ermittelt werden und dein Bedarf mit dem Netto verrechnet wird. Und da in einer gerinfügigen Beschäftigung brutto = netto ist, hast du in dem Job höhere Freibeträge.
    Also nimm den Job und hab das gute Gefühl auf eigenen Beinen zu stehen. Bedenke auch immer, dass du dich so weiter qualifizierst um dann später vielleicht einen besseren und höher vergüteten Job bekommen könntest.


    LG, Jalale.

  • Ja, Vielen Dank für die schnelle Antwort! ...also nicht ablehnen und warten auf was Besseres?... verstehe mich auch ganz gut mit der Chefin und sie hat mir zugesichert, daß ich mich in der Zeit weiterqualifizieren kann.
    ...denke bloß, ich verkaufe mich "unter Wert", aber so besonders gut sieht es ohnehin nicht aus für alleinerziehende Mütter. ...aber Zahlen kannst du mir nicht nennen??? Und falle ich auch nicht raus aus Hartz IV, wenn Unterhalt und Kindergeld dazukommt? ...obwohl- eigentlich kann das ja gar nicht sein.
    ...Da du dich ja offenbar ganz gut auskennst, würde ich mich über eine weitere Antwort freuen...
    Kann ich eigentlich Wohngeld beantragen? Habe nämlich gehört, daß man das nur kann, wenn man kein Hartz IV bekommt?!
    Lieben Gruß phonea

  • Hallo!


    Zum Thema Zuverdienst:


    Zitat

    Zur Ermittlung der Freibeträge wird nur das Bruttoeinkommen herangezogen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro € (pauschal). Wer also nur 100 € im Monat dazuverdient, kann dieses Nebeneinkommen vollständig behalten! Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt zusätzlich für jeden Euro über 100 €:


    - bis 800 € gelten 20 % (0,20 € von 1 €)
    - von 800 bis 1.200 € gelten 10 % (0,10 € von 1 €)
    - von 1.200 € bis 1.500 € gelten weitere 10 %,
    jedoch nur für Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (0,10 € von 1 €). Darüber liegendes Einkommen (netto) wird voll angerechnet!


    Kindesunterhalt wird auch angerechnet. Und Anspruch auf Wohngeld hast Du nur bei einem abgelehnten Hartz4-Antrag.


    Meine persönliche Meinung: Wenn dein neuer Job vom Arbeitsamt bezuschusst wird, kannste das vergessen. Spätestens dann, wenn die Förderung vom Amt ausläuft stehts Du wieder auf der Strasse. Dein Arbeitgeber ist sicher nur ein Abzocker von Fördergeldern. Such dir lieber gleich einen sich selbst tragenden Job. Ich weiss aber auch wie schwer das ist.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Dank auch dir für diese Antwort!
    ...also 100,- plus 20 Przent vom Bruttoeinkommen, das sind bei 750,- 130,-. Also 230,- Euro plus der Regelsatz ALG II. ?!?
    ...nein, sie ist keine Abzockerin, sie kann mich sonst nur für 400,- einstellen, stellt mir auch frei, auf Honorarbasis zu arbeiten. Es war unsere gemeinsame Idee, die Förderung zu beantreagen. Das Arbeitsamt bewilligt bei ner 40 Stundenstelle 1200,- brutto. Das war die Berechnungsgrundlage. Ich habe mich selbst um diese Stelle beworben. Weiß also gar nicht, was passieren würde, würde ich sie ablehnen. ...bin nach einer Umschulung ganz frisch auf Stellensuche, und das war die erste, die "ja" gesagt hat, alle anderen hatten Bedenken wegen des Kindes "was ist, wenn das Kind krank wird?" ...immer die erste Frage!!! ...
    Lieben Gruß phonea

  • Hallo!


    Richtig gerechnet. Du darfst also 230 Euro einbehalten. Sicher ist es keine schlechte Idee, die Arbeit anzunehmen. Aber ich bleibe dabei, dass es wenig sinnvoll ist, auf einen vom Staat subventionierten Job zu sitzen. Zudem bindest Du Ressourcen, die Du eigentlich bei der Suche nach einem richtigen Job benötigst, an den subventionierten Arbeitsplatz. Nach meiner Ansicht wird dich das nicht wirklich weiterbringen. Das ist aber bei nahezu 99 Prozent der Maßnahmen, die Von den Arbeitsämtern/JobCentern initiiert werden so. Die Leute sollten lieber Bewerbungen schreiben, Jobangebote prüfen und mehr Eigeninitiative entwickeln, als irgendwelchen Scheiß/Scheinbeschäftigungen nachgehen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Bei der derzeitigen Wtschaftslage wäre es hochgradig unvernünftig, den Job abzulehnen, vor allem, da sie sich selber darum beworben hatte.


    Wenn du mir deiner Chefin gut klar kommst und mit der getroffenen Vergütungsregelung leben kannst, dann würde ich den Job an deiner Stelle auf jeden Fall annehmen. Denn besonders wenn du gerade erst aus einer Umschulung kommst, ist Berufserfahrung ganz wichtig. Und selbst wenn du den Job wieder verlieren solltest, wenn die Förderung der ARGE ausläuft, hast du aber Erfahrung, die dir bei der weiteren Stellensuche helfen wird.


    P.S.: Solltest du den Job ablehnen, wirst du wohl mit einer Sanktion rechnen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich selber um das Jobangebot gekümmert hast oder die ARGE dich dahin vermittelt hat. Du kannst einen Job annehmen und wenn du es nicht tust, gibt es eine Sanktion.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ja, ich denke auch, ich sollte ihn annehmen, den Job. Aber weiß jemand, wie das ist mit solchen geförderten Jobs- binde ich mich da oder steht es mir frei zu kündigen, wenn ich etwas besseres finde??


    Lieben Gruß phonea


    ...und ein schönes Wochenende :-))

  • Hallo phonea,


    es steht Dir frei zu kündigen, allerdings muß der neue Job dann direkt im anschluß angenommen werden,du darfst nicht arbeitslos sein.
    Ich habe meinen Job damals auch gewechselt,doch bevor ich dies getan habe war ich bei meiner Fallmanagerin und habe mich erkundigt ob ich das darf.

  • Hallo mira512,


    Vielen Dank, das ist genau die Info, die ich noch brauchte!!! ...muß mich nämlich morgen entscheiden und glaube nicht, daß ich meinen Sachbearbeiter so schnell erreichen kann. ...will ja auch nicht in die Arbeitslosigkeit kündigen, aber ich hatte Angst, daß ich gebunden bin- der Arbeitgeber ist es ja... er/sie muß mich ja auch im Anschluß an die Förderung weiterbeschäftigen.


    Danke und einen lieben Gruß
    phonea

  • Hallo phonea,


    wie dir schon mehrfach geraten wurde, empfehle auch ich dir den Job zu nehmen. Die 230 € Freibetrag hast du richtig ermittelt. Die werden werden dann bei der Berechnung deines Bedarfes berücksichtigt. Angerechnet wird Netto-Gehalt, Kindergeld und Unterhalt. Wohngeld zusätzlich zum ALG II geht nicht. Ich weiß ja nicht wieviel Unterhalt dein Kind bekommt. Wenn es nicht gerade wenig ist, kann es sein, dass für euch eher Kindergeldzuschuss plus Wohngeld in Frage kommen als ALG II.
    Das würde dir aber die ARGE dann mitteilen, wenn dem so wäre.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.



  • Hallo, ich bin neu hier.
    Ich möchte etwas zum Wohngeld sagen:
    Es besteht für JEDEN ein Rechtsanspruch auf Wohngeld. Es ist nicht richtig, dass es nur bei einem abgelehnten Hartz IV Antrag Wohngeld gibt.


    Also, bitte einen Antrag stellen. Hinweise dafür gibt es auch im Internet.


    Viel Glück und Erfolg:)
    Oma1955

  • Hallo Oma!


    In Berlin ist es aber so. Zudem wird bei Hartz4 ja der Lebensbedarf und die Kosten für die Unterkunft voll abgedeckt. Damit ist es in sich logisch, dass man bei einem Wohngeldantrag einen abgelehnten Hartz4-Antrag vorlegen muss. Andernfalls würde man ja beim Wohngeldamt für die Unterkunft kassieren und zudem wären die Kosten für Unterkunft beim Jobcenter in Form von Hartz4 abgedeckt. Macht so also keinen Sinn.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wenn man ALG2 bekommt dann gibt es sicher nicht noch zusätzlich Wohngeld aber Wohngeld kann man auch beantragen wenn man gar kein ALG2 bekommt.Es gelten wie überall wenn man etwas beantragt die Einkommensgrenzen.Ich kann mir nicht vorstellen das das in Berlin anders geahndhabt wird wie sonst im ganzen Land.Es gibt ja auch sehr viele die gerade so am ALG2 vorbeischrammen und für diese Leute gibt es das Wohngeld.

  • Hallo Kitty!




    Zitat

    Es gibt ja auch sehr viele die gerade so am ALG2 vorbeischrammen und für diese Leute gibt es das Wohngeld.


    Genau das sage ich doch! Die Leute die gerade so an Hartz4 vorbeischrammen, haben mit Sicherheit einen Anspruch auf Wohngeld. Aber in Berlin braucht man einen Nachweis darüber, dass man keinen Anspruch auf Hartz4 hat! Also einen abgelehnten Hartz4-Antrag. Ist doch so schwer nicht zu verstehen!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo an die, die sich hier so gut auskennen,
    meine Situation kennt ihr ja bereits. Jetzt war ich heute bei der Arbeit und wollte endlich die Sache mit dem Arbeitsvertrag klären ... sie hatte keine Zeit ... und sagte, daß sie mich nun doch lieber auf Honorarbasis beschäftigen würde ... das wäre ihr alles zuviel ... mich bei der Krankenkasse etc anzumelden. Und es würde mir ja auch nicht helfen, aus ALG II rauszukommen. Ich habe dann protestiert und ihr widersprochen, daß es für mich viel besser sei mit einem Festvertrag. So sind wir erstmal bis morgen verblieben. Der Stundenlohn beträgt 10 Euro. Ich komme locker auf 800,- Euro und ein wenig mehr. Jetzt meine Frage: Wie sieht das denn dann für mich aus? Habe gehört, mein Eigenbehalt wären bei 800,- Euro 240,-. Was für einen Haken hat die Sache, ausser daß ich im Krankheitsfall kein Geld bekomme?
    ....so langsam bin ich auch sauer. Gehe da seit dem 8.6. hin und vertraue ihr ... und jetzt entwickelt sich das richtig mies...- will den Job trotzdem. Will wirklich lieber arbeiten als wieder zuhause rumsitzen- das hab ich lange genug!! Und auch, wenn es kein Job fürs ganze Leben ist, das muß auch nicht sein- für mich in meiner momentanen Situation nicht! ...okay, das gehört eigentlich nicht hierher... bin grad ein wenig verzweifelt, mich zieht das alles runter, zumal ich auch noch grad eine Wohnung suche ... und da wäre ein Festvertrag einfach hilfreich. Ich habe eine in Aussicht und der Eigentümerin gesagt, ich schicke ihr den Vertrag heute zu. Haha...
    Okay.... vielleicht kann mir jemand was dazu sagen? Das wäre ganz toll...
    LG phonea

  • Hallo!


    Ach auf einmal doch auf Honorarbasis. Bekommt sie dann überhaupt noch einen Lohnkostenzuschuss von Arbeitsamt?
    Und wenn du 800 Euro als Honorareinkünfte hast, kann die Arge ja den Spieß umdrehen und sagen, die 800 Euro ist Dein Gehalt als vermeidliche Selbstständige und der Rest, der dir zum Existenzminimum fehlt, den bekommst du als Aufstocke. Dann müsstest du dich privat krankenversichern, bräuchtest einen Steuerberater und was weiss ich noch alles. Na ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen. Sprich die Sache lieber noch mal mit deinem Fallmanager ab.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ...Ja, das sollte ich tun. Reicht aber wohl mal wieder die Zeit nicht. ...Und ich traue denen ja nicht so gar nicht mehr...
    Vielen Dank aber erstmal. ...bin grad sprachlos- meinst du, das geht?? ...mir hat man bei einer Beratung diesbezüglich gesagt, ich bräuchte mir da keine Sorgen machen ... und ich finde ja auch, daß der Betrag viel zu niedrig ist, um davon mich und meine Tochter krankenzuversichern...und von dem Rest zu leben eben
    LG marianne