Hallo,
nach 6 Jahren Ehe ist unsere gemeinsame Zeit am Ende des vergangenen Jahres zu Ende gegangen. Übrig geblieben sind unsere beiden kleinen Kinder (3 und 6 Jahre), die ich während der gesamten Zeit betreut habe, wobei ich meine gute Position auf Wunsch meines Mannes, der dieses Familienmodell gefordert hat, aufgegeben habe. Seit Januar nun stehe ich mit meinen beiden Kindern da. Unterhalt zahlt mein Ex zwar für die Kinder, für mich jedoch nicht. Er sagt, ich könne, und solle arbeiten. Jeder weiss, daß das nicht so leicht ist. Eine Halbtagsstelle zu finden, bei der die Flexibilität einer Mama mit zwei Kindern geboten wird. Bei uns auf dem Lande ist das mit der Betreuung schwierig. Private Betruung kostet ein Vermögen, und übersteigt das Gehalt einer Halbtagsstelle. Zusammenfassend leben wir drei seit Januar vom Kindergeld und vom Kindesunterhalt. Jeder kann sich vorstellen, daß das hinten und vorne nicht reicht. Jetzt habe ich mich am 1. Juni selbständig gemacht, und werde auch einen Gründungszuschuss erhalten. Um nun zu klagen, benötige ich Geld für die Prozeßkosten. Prozeßkostenhilfe wurde abgelehnt, da ich einsetzbares Vermögen (Haus, welches aber abgezahlt werden muss, und sich auch nicht so schnell verkaufen läßt, bzw. ein Umzug damit ich es vermieten könnte auch zu viel Geld kostet...) habe. Diese werde ich mir leihen müssen.
Das war der Hintergrund. Nun zu meiner Frage: Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt von Januar bis inkl. Mai? Und wenn ja, auch noch nach dem Juni? Wird der Gründugszuschuss, der ja zeitlich begrenzt ist, und eigentlich zur Gründung meines Unternehmens gedacht ist, angerechnet? Bevor ich gegen meinen Ex klage und mir hierfür große Summen leihe, möchte ich wissen, daß meine Klage aussicht auf Erfolg hat und ich nicht am Ende, nachdem ich dann die Kosten für Anwalt und Gericht, sowie das Geld welches ich mir in den vergangenen Monaten von Freunden leihen musste zurückgezahlt habe auf noch mehr Schulden sitze.
Danke,
-
-
Ich denke da deine Kinder noch klein sind hast du durchaus Anrecht auf Unterhalt von deinem Ex.Ein Anwalt würde wirklich Sinn machen.
-
@ Mamma fragt - ich würde mal auf das Jugendamt gehen dort bekommst Du sicherlich die entscheidenden Hilfen und Ansprechpartner oder die Vorgehensweise gennant - es gibt in manchen Städten auch sogennante Familienberatungsstätten (z.B. von der kath. Kirche)
Meines Wissens muss Dein Ex auf jeden Fall Unterhal zahlen da eines der Kinder ja noch nicht einmal Kindergartenfähig ist - aber wiegesagt das wird Dir das Jugendamt sagen können.
Ein Fehler ist meines Erachtens die Selbstständigkeit, damit retet man sich nur noch tiefer in die Problematik entsprechende Hilfe zu bekommen. Wenns klapp ist man fein raus aber oft genug gehen solche Bemühungen schon deshalb in die Hose weil man im grunde den Kopf gar nicht richtig frei hat für ein solches Unterfangen - Scheidung, Kinder, Lebenssicherung - sorry wil Dich nicht entmutigen aber da sehe ich mehr oder weniger die Problematik das Du dies gezwungener Massen machst, weil Dir andere Hilfestellungen nicht bekannt sind.
Auch kannst Du auf ALG II zunächst einmal Anspruch erheben, trotz Haus - man kann Dir ies vorrübergehend ja als Darlehn bewilligen, damit kommt bei Dir etwas mehr Ruhe in die Angelegenheit - aber störend wird da auch wieder die geplante Selbstständigkeit zu Buche schlagen!
Wie gesagt versuch mal über das Jugendamt weitergehende Hilfe zu bekommen!
-
mamma
Falls du noch mal hier ins Forum "kommst". Trennungsunterhalt steht dir zu bis zur rechtskräftigen Scheidung (Also Scheidungsurteil mit Rechtskraftattest, das einen Monat nach dem Urteil beantragt werden kann). Normalerweise bekommst du trotz Haus Prozesskostenhilfe gewährt; man bekommt unter bestimmten Voraussetzungen ja auch Hartz IV trotz Haus - eben wegen der Belastungen -, die du ja auch erwähnst. Der Gründungszuschuss wird im Normalfall nicht gewertet, die Ich-AG-Förderung spielte bei mir jedenfalls "seinerzeit" auch keine Rolle, doch mit letzter Sicherheit kann ich dir das nicht sagen; vermutlich musst du von der Förderung ja auch eure Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Oder seid ihr noch bei deinem Mann versichert?Falls du das hier noch liest, wäre Rückäusserung gut, damit man weiß ob es lohnt, weitere Überlegungen anzustellen, um zu helfen.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
??? Berechnung nachehelicher Unterhalt
- ewu
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 5,1k
0
-
-
-
-
27 jahre verh.
- april09
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
7Jahre Verheiratet gewesen
- sternchen292
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
Alleinerziehend, schwerbehindertes Kind u. ich soll TU an Ehemann zahlen 1
- FrustrierterEngel
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 5,3k
1
-
-
-
-
Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei Alkoholismus und Arbeitslosigkeit? 2
- roehrchen61
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 13k
2
-