Nebenverdienst

  • Hallo,


    ich war heute beim Amt, da ich tierische Probleme mit der Zahlung von denen habe.


    Als ich nachfragte, wie es mit einem Nebenverdienst aussieht, erklärte mir die "junge" sehr unhöffliche Dame, das dies angerechnet wird.


    Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann. Es heißt doch Nebenverdienst???


    Mit euren netten Seiten komm ich leider nicht so klar, aber vielleicht kann mir einer sagen, wenn ich
    Hartz IV 323 Euro erhalte und einen Nebenverdienst von 325 Euro habe, wie viel ist dann mein Endgeld???


    Lg:confused:

  • Hallo,


    wenn du nur 323 € ALG II erhälst, muss ja schon irgendwo Einkommen herkommen. Entweder vom Partner oder vom Unterhalt für Kinder?
    Es gelten beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit Freibeträge: 100 € sind komplett anrechnungsfrei, Weiterhin 20% vom Rest bei EK bis 400 €.
    Also wären bei 325 € Einkommen 125 € anrechnungsfrei. Du würdest also zu deinem EK 198 € ALG II erhalten.


    LG, Jalale.

  • Hallo!


    Hier nochmal zum Thema Nebenverdienst:



    Zitat

    Zur Ermittlung der Freibeträge wird nur das Bruttoeinkommen herangezogen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro € (pauschal). Wer also nur 100 € im Monat dazuverdient, kann dieses Nebeneinkommen vollständig behalten! Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt zusätzlich für jeden Euro über 100 €:


    - bis 800 € gelten 20 % (0,20 € von 1 €)
    - von 800 bis 1.200 € gelten 10 % (0,10 € von 1 €)
    - von 1.200 € bis 1.500 € gelten weitere 10 %,
    jedoch nur für Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (0,10 € von 1 €). Darüber liegendes Einkommen (netto) wird voll angerechnet!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!