alleinerziehend und nur 470 euro hartz4? das ja grad mal die miete ***hilfe***

  • Hallo erstmal,


    Also: ich war heute auf dem assi-amt zur Terminabgabe. Da teilte mir die gute Frau mit, dass ich für den restlichen Monat weder Hartz 4 beziehe noch krankenversichert bin. Wenn ich daran etwas ändern möchte könnte ich wohl zur krankenkasse gehen und mich freiwillig versichern, müsste dann die Beiträge aber auch selber bezahlen.


    zur Situation: ich bin bis zum 16.06. im Arbeitslosengeld 1 bezug gewesen und habe nun hartz 4 beantragt. Da ich anscheinend zu viel geld bekomme, hat die gute Frau gesagt mir stünde in diesem Monat auf jeden fall nichts mehr zu bekomme ja noch anteilig Arbeitslosengeld und könnte ja rückwirkend eventuell noch Wohngeld beantragen. Zudem hat sie in der Berechnung das Wohngeld schon mit eingerechnet obwohl ich weder welches bekommen habe noch welches beantragt habe, ich wusste ja nicht mal das es sowas gibt. Dürfen die das denn? ich bin alleinerziehen mit kind und ab nächsten monat würden mir laut ihrer Berechnung auch nur 470 euro zustehen, wie kann denn das sein wenn mein bedarf schon 351 ist und die miete 347,90, da komm ich ja schon auf über 500,00 eus und dann habe ich doch noch ein kind. Unterhalt bekomme ich 262 und natürlich kindergeld.


    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, fühle mich völlig über den nuckel gezogen.

  • Wenn du bis 16.06 ALG1 beziehst würdest du zwar ab 17.06 ALG2 bekommen aber es kommt auf die Höhe deines ALG1 an.Es kann daher durchaus sein das dir ALG2 Leistungen erst ab 1.07 zustehen.Zusätzlich zu deinem ALG1 bezug kannst du natürlich Wohngeld beantragen da die Kosten für die Unterkunft erst bei ALG2 bezahlt werden.Du kannst jetzt nur versuchen bei der Wohngeldstelle einen Antrag zu stellen mit dem Hinweis das du eben nicht wußtest das dir ALG2 noch nicht gezahlt wird und du auch nicht wußtest das die Möglichkeit von Wohngeld besteht.Normalerweise wird Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt sondern auch erst ab Tag der Antragstellung.Vielleicht erwischst du einen lieben SB.Was dein ALG2 betrifft so stehen dir die 351 Euro zu und der Alleinerziehenden Zuschlag.Die Höhe des Zuschlages ist abhängig vom Alter deines Kindes.Ich glaube ab 7 Jahren gibt es wohl etwas weniger weiß ich aber nicht genau.Dazu bekommst du den regelbetrag für dein Kind kommt auch hier aufs Alter an.Die Kosten für die Unterkunft bekommst du extra dazu.Von dem Gesamtbetrag für dich und dein Kind mußt du dann das Kindergeld und Unterhalt abziehen.Wenn dein Kind durch Unterhalt und Kindergeld über dem Regelbetrag liegt kann es sein das du für dein Kind Wohngeld beantragen mußt denn du bekommst dann von der ARGE nur die Unterkunftskosten für dich.Dies müßte dir aber von deinem SB gesagt werden bzw. steht dies dann im Bescheid.

  • ja dann liege ich mit 262,00 eus unterhalt und kindergeld wohl über dem Satz, das das so hart ist wusste ich echt nicht, kannst du mir sagen wie das mit der krankenversicherung ist? können die mich einfach nicht weiter versichern, obwohl der Bescheid ja noch nicht da ist und somit auch nicht rechtkräftig? die müssten mich doch wenigstens so lange versichern, bis der Bescheid bei denen rausgegangen ist, oder?


    Danke schon mal.

  • Eigentlich müsstest du immer Krankenversichert sein. Kann mir nicht vorstellen, dass du da dann die Beiträge selber tragen musst. Erkunde dich lieber mal Anonym bei deiner Krankenkasse (Deinen Namen würd ich erstmal weglassen, nachher nehmen die dich dann auch noch sofort ins Kreuzfeuer wenn da doch was dran ist ;) ). Aber ich würde nicht alles vom Amt glauben, die Mitarbeiter da haben teilweise weniger Ahnung als man selbst. Aber wie gesagt, kann mir nicht vorstellen, dass jemand aus der Krankenversicherung geworfen wird. Versichert sein muss man immer.

  • Hi Kathe!


    Also wenn du bis zum 16.06. ALG1 bezogen hast hat das Arbeitsamt für den Monat Juni auch Beiträge bezahlt. Damit bist Du für den gesamten Monat Juni krankenversichert.
    Und selbst im Juli bist Du krankenversichert, weil weil in der gesetzlichen Krankenversicherung 1 Monat Nachversicherungspflicht besteht. Das heisst also, ohne dass ein Pfennig Beitrag geflossen ist. Lass DIch von den unfähigen Jobcenter-Mitarbeitern nicht meschugge machen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Lieben Dank für eure antworten, habt mir echt geholfen. Ab dem 01. juli würde ich ja dann hartz 4 bekommen, mir gings jetzt um die zwei wochen, aber wenn die beiträge im juni bereits bezahlt sind werd ich ja auch versichert sein.


    LG@all