hallo ich bin 23 jahre alt und seit dem 10.06. arbeitlos...
steht mir noch kindergeld zu oder muss ich die veränderung mitteilen?
ich habe eine abgeschlossene berufsausbildung...
hallo ich bin 23 jahre alt und seit dem 10.06. arbeitlos...
steht mir noch kindergeld zu oder muss ich die veränderung mitteilen?
ich habe eine abgeschlossene berufsausbildung...
Wenn du als Arbeitssuchend gemeldet bist dann steht dir auch noch Kindergeld zu.Die Kindergeldkasse benötigt ja sowieso von dir ein ausgefülltes Formular um den Anspruch zu gewährleisten.
Hallo,
wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast bekommst du kein Kindergeld.
War bei mir auch so!
Hallo!
Re: nach Ausbildung noch Kindergeld??
Es gibt auch Kindergeld, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Das KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst. Wenn glaubhaft und ernsthaft nach einer Lehrstelle gesucht wird, kann dieser Zeitraum bis zur maximalen Altersgrenze ausgedehnt werden
(aus http://www.klicktipps.de/kindergeld.h... )
Schrader170
Allmählich nerven deine falschen Aussagen. Steffen86 hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung!
Hallo lirafe!
ZitatAllmählich nerven deine falschen Aussagen.
Du musst unbedingt gründlicher lesen, bevor du Antwortest:
ZitatDas KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst.
Das ist meine Antwort und damit sollte Steffen, der ja nun 23 Jahre alt ist, wissen, dass er kein Kindergeld bekommt, außer, er könnte Dienstzeiten bei der Bundeswehr/Zivildienst geltend machen.
Klare Frage und eine klare Antwort!
Nur du nix verstehen!
Schrader170
Du hast auf die Frage von Steffen86 geantwortet. Du schriebst, ich zitiere:
"Es gibt auch Kindergeld, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Das KG gibt es bis 21 Jahre zuzüglich der Dienstzeit bei Bundeswehr oder Zivildienst. Wenn glaubhaft und ernsthaft nach einer Lehrstelle gesucht wird, kann dieser Zeitraum bis zur maximalen Altersgrenze ausgedehnt werden"
So, wie ich deine Beiträge bisher lese antwortest du immer auf die Frage an sich, so auch hier. Dass Steffen86 ansonsten im übrigen selbst irgendwo im Internet nachlesen kann, weiß er vermutlich selbst, sonst wäre er hier nicht gelandet. Und das mit dem "richtig lesen", das dir hier im Forum schon mehrfach empfohlen wurde, brauchst`e mir nicht weiterzugeben. Bevor ich antworte, lese und überlege ich mir Antworten in der Regel ziemlich genau und gehe definitiv ausschließlich auf Fragestellungen ein, deren Thema mir vertraut ist aus eigener Erfahrung und antworte nicht auf "alles" und "jedes" oder verdächtige Menschen des Sozialbetruges (hatten wir gerade gestern, Horst Grunert hat dir dazu geantwortet), nur um meinen Senf zu allem dazugeben zu können.
Wenn Du nach Schule noch keine Jop hattest- dann ja
Hast auch Lehre durchgehalten, danach keinen Jop dann auch - aber das sind nur 150,- bis 200,- Wird nach Lehrgelf+d eingestuft
Warst Du aber schon arbeiten und wurdes nun entlassen -dann nicht mehr- und Du must Arbeitslosengeld beantragen
Kindergeld gibt es zwar bis 25 oder 28 aber die studieren nach der lehre oder gleich nach der Schule noch 5 Jahre
Ich rate Dir wenn Du nach der Lehre keine arbeit hast, mache eine neue Lehre und Du bekommst nochmal für 3 Jahre Kindergeld
Ich glaube nicht das man eine Lehre nach der anderen machen sollte nur um nochmal drei Jahre Kindergeld zu bekommen.Manch einer ist außerdem froh überhaupt eine Lehrstelle zu bekommen.Manche haben schon eine merkwürdige Auffassung.
man bekommt kindergeld bis zum 21 Lebensjahr, wenn man arbeitslos ist EGAL ob man vorher gearbeitet hat oder nicht man darf nur nicht die Einkommensgrenze im Jahr überschreiten!! was aber bei den meisten der fall ist.
wenn man eine Ausbildung macht bekommt man bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld (da gibt es aber auch noch ausnahmen wo es länger gezahlt wird wenn man bis zu einem bestimmten Jahr geboren wurde)
dort darf allerdings trotzdem nicht die Einkommensgrenze überschritten werden.
Die Zeit des Kindergeldanspruches kann verlängert werden wenn man z.b Zeit beim Bund oder Zivildienst nachweisen kann.
Hallo Schrader!
Ich bin neu hier und leider bin ich ein Jahr zu spät, aber vielleicht erreichen dich meine Zeilen ja doch noch.
Wenn Steffen, Dienstzeiten bei der Bundeswehr/Zivildienst geltend machen könnte, bekäme er dann mit seinen 23 Jahren noch Kindergeld?
Mein Sohn 23 ist jetzt auch arbeitslos nach seiner Ausbildung. Er hat aber direkt vor seiner Ausbildung Zivildienst geleistet.
Kann ich für ihn Kindergeld erhalten?
Silnon