Hallo!
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Hallo!
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Ich glaube nicht das du da etwas zu befürchten hast.Du hast ja erst seit diesem Jahr einen Leistungsanspruch und das du von deinem Geld vergangenes Jahr einiges verbraucht hast ist eben so.Vielleicht kannst du ja anhand von Rechnungen noch belegen wofür du das Geld verbraucht hast.
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Du kannst 2007 oder 2008 dreimal am Tag Hummer und Kaviar und Schampus vertilgt haben, das geht niemand etwas an und wenn du beim Chinesen mit goldenen Stäbchen ist und eine bayerische Trachtenkappele auffahren läßt ebenso nicht.
Guthabenzinsen schließen auf ein schlummerndes Vermögen und da wird das Amt mißtrauisch, es könnte ja sein das......, eventuell ist da ein Vermögen, das ist der Grund
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Insgesamt ist alles richtig, bis auf die Tatsache, dass du nicht nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen mußt. Das ist eine Art Faustregel dafür, was meist gefordert wird, doch vorlegen mußt du auf Nachfrage auch sehr viel ältere Unterlagen/Kontoauszüge.
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Solange es nur um die Zinsen geht, kannst du Glück haben, aber für die Zukunft würde ich dir wirklich raten, deine Unterlagen länger aufzubewahren, weil die sonst einfach "schätzen", je nachdem, worauf es ankommt. Ich habe noch Kontoauszüge seit 2003, ehrlich. Aber die hatte ich nicht wg. H IV aufgehoben, denn zu der Zeit dachte ich noch lange nicht an sowas, aber sie sind noch da.
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Genial, welch zügige amtliche Einsicht