18 werdender Vater

  • hallo bin noch ganz neu hir und habe mal eine wichtige frage an euch


    ich werde vater und bin erst 18 mein vater und ich bekommen vom amt geld und ich habe keine ausbildung nur ein 1euro job meine freundin ist 17 und hat schon ein kind (nicht von mir) und bekommt dann jetzt noch ein 2 (von mir) nächstes jahr im April ist es so weit da kommt der oder die kleine .


    meine frage /fragen/ :
    1. steht mir als vater eine wohnung zu wenn du mutter dann auch bei mir wohnt?
    2. kann ich die wohnung jetzt schon beantragen oder muss ich warten bis der oder die kleine auf der welt ist ?
    3. wie groß dürfte die wohnung dann sein ???


    ps. bei meinem vater lebe ich mit im alleine auf ängstem raum 4 zimmer , küche und bad (45qm)


    würde mich um ausführliche antwort freuen


    liebe grüße knuddelmonster


    danke im vorraus

  • Frag einfach mal bei eurem zuständigen Amt nach,
    Soweit ich weiß ist euch eine Wohnung zu genehmigen ( ich kenne aber nur fälle wo die babys schon da sind)
    Ja euch steht eine Wohnung zu aber s.o was ich geschrieben habe.
    Zu dritt stehen euch 60m² + 15m²( für euer baby)
    Ausserdem solltet Ihr nach Erstausttatung fragen ( für euer Kind)


    Gut 45m² sind jetzt auch kein Weltuntergang ;)


    Lg

  • Ihr solltet in der ARGE das Gespräch mit einem SB suchen und euch dort genau beraten lassen.Normalerweise steht euch eine Wohnung zu vor allem wenn der Platz bei dir und bei ihr zur Zeit eingeschränkt ist und ihr dort nicht wohnen könnt.Wo wohnt deine Freundin denn jetzt?Mit den euch zustehenden qm ist das so eine Sache weil einem Baby da noch nichts zusteht denn man geht davon aus das das Kind zunächst im Zimmer der Eltern schläft.Von daher ist es wichtig dies mit dem SB zu klären damit ihr dann nicht nochmal umziehen müßt wenn euer Kind etwas älter ist.Ihr solltet auch das Jugendamt mit einbeziehen denn deine Freundin ist ja noch nicht volljährig.