Hallo,
kurz zu meiner Geschichte:
Mein Freund und ich sind noch nicht 1 Jahr zusammen und wohnen auch noch nicht seit 1 Jahr zusammen. Wir bekommen aber Ende Juli ein gemeinsames Kind.
Mein Freund musste nun ALG II beantragen, ich bin im Mutterschutz. Bei der Erstmeldung im Amt hat der SB sofort gesagt, wir sind eine BG und mein Gehalt zählt voll mit. Obwohl wir im Erstantrag in der Anlage VE (Verantwortungs-u.Einstehensgemeinschaft) eingetragen haben, noch kein Jahr wohnhaft und noch kein Kind, hat der SB mich mit eingerechnet.
Dann hab ich mich schlau gemacht. Haben heute den Widerspruch abgegeben, dass wir noch nicht zur BG zählen. Der SB meinte, ja noch nicht, aber ab Juli. Und ich dann so, ja richtig, ab Juli aber jetzt sind wir noch keine BG. Daraufhin der SB: Da haben sie auch wieder Recht. Aber sobald ihr Kind auf der Welt ist, sind sie eine BG.
Ist dem wirklich so? Oder kann man dagegen auch nochmal was machen? Wie ist das wenn ich nun alleinerziehend bin und mein Freund das Sorgerecht nicht hat? Läuft er dann weiterhin als Alleinbezieher von ALG II ohne dass ich mitgezählt werde?
Vielen Dank im Voraus.
Kenzo