Antrag bewilligt, viel zu niedrige Bezüge

  • Hallo Leute,


    ich schildere mal kurz die Fakten.


    - ich wohne noch bei den Eltern


    - habe mit 25 den ALG II Antrag gestellt, bei der Antragsbesprechung/abgabe habe ich nach Aufforderung arglos die Verdienstabrechung meiner Mutter vorgelegt (nicht nachgedacht)


    - einige Tage später bekam ich ein Schreiben in dem weitere Dokumente (Nebenkostenabrechnung meiner Eltern, die Verdienstbescheinigung meines Stiefvaters, etc) gefordert wurden. Inklusive Androhung den ganzen Antrag abzulehnen, wenn diese Sachen nicht innerhalb von 4 Wochen geliefert werden.


    - hier habe ich mich über §9 Abs. 5 SGB II (das automatische ausgehen von einer Unterstützungsleistung seitens der Eltern) informiert.


    - daraufhin schrieb ich eine Erklärung, dass ich keinerlei finanzielle Unterstützung seitens meiner Eltern bekomme (was der Wahrheit entspricht). weiterhin schrieb ich, dass ich kostenlos wohnen und essen kann BIS mein ALG II Antrag bewilligt ist oder ich wieder eine Arbeit finde. Ich habe extra betohnt, dass auch das daraufhin eingestellt wird (was wiederrum der Wahrheit entspricht). Zusätzlich war eine Erklärung meiner Eltern dabei in der sie die Umstände bestätigen. Alles unterschrieben und mit Ort und Datum etc.


    - diese Erklärung habe ich im JC abgegeben (natürlich hat die nette Dame an der Info sich strikt geweigert mir einen Stempel auf die Kopie zu machen). Die weiter oben geforderten Dokumente habe ich nicht abgegeben.


    - Nun sollte man davon ausgehen, dass ich entweder ganz Abgewiesen (wie gedroht) werde oder aber den vollen Regelsatz bekomme.


    - heute kam der Bescheid. die Summe ist nur ein Bruchteil der Regelleistung. Weiter unten wird darauf hingewiesen, dass das Einkommen meiner Eltern mit einberechnet wurde.


    - was nun? Hinzu kommt, dass ich heute eine Zusage für eine Arbeit bekommen habe. Lohnt es sich nun Widerspruch einzulegen? Oder soll ich einfach darauf pfeifen weil der Stress die Euros nicht wert ist? Der Differenzbetrag ist so um die 300€. Ich kann das Geld echt gut gebrauchen, allerdings will ich mich nicht umbedingt kaputtamten deswegen.


    - und wenn Widerspruch, wie am besten vorgehen?


    Danke im Vorraus für die Hilfe


    Schöne Grüße
    Kapusta

  • Hallo kapusta,


    ich würde Widerspruch einlegen. Den begründest du damit, dass deine Eltern entgegen der Annahme laut SGB II § 9 Abs. 5 nicht finanziell für dich einstehen. Darüber hinaus berufst du dich auf SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 2, woraus deutlich hervor geht, dass du mit deinen Eltern keine BG bildest.
    Du kannst ja noch erwähnen, dass du die EK-Bescheinigung deiner Mutter unwissendlich abgegeben hast, weil es von dir verlangt wurde, jedoch weder du noch deine Mutter damit bestätigt haben, dass du von diesem Einkommen unterhalten wirst.
    Dir stehen die Regelleistung (351 €) zu plus dein Anteil zur Miete, also ein Drittel wenn sonnst keiner bei euch wohnt.
    Selbst wenn die Arbeit schon bald los geht, mach den Widerspruch. Die Leistung bekommst du dann rückwirkend.


    LG, Jalale.

  • Hallo Kapusta,


    ist echt der Wahnsinn. Die gleichen Sprüche haben wir auch vom Amt erhalten. Ich glaube langsam echt, die werden darauf geschult.


    Die Anmeldedame wollte meine Dokumente auch nicht abstempeln. Und bei der ersten Niederschrift wollte er dann auch keine Änderungen mehr machen. Denn erst wurde ich als Partnerin eingetragen, dann haben wir schriftlich widersprochen, dass wir keine BG sind. Wenn überhaupt erst ab Juli, weil dann unser Kind auf die Welt kommt. Aber die denken sich, wir stecken euch jetzt schon mal in eine BG rein. Nicht mit uns. Der hat heute blöd geguckt, als wir widersprochen haben. Ätsch.


    Also ich würde auf alle Fälle den Widerspruch machen. Soweit kommts ja noch, dass wir uns alles vom Amt gefallen lassen.


    Man kann sogar eine Beschwerde über den Sachbearbeiter laufen lassen, wegen unzureichender Information.


    VG
    Kenzo

  • Hallo,
    bin 26, wohne bei eltern, in ihrem haus.
    habe auch letze woche einen antrag gestellt. wollte eigentlich früher, aber bei der beratung meinte die sachbearbeiterin, ich müsste noch warten bis ich mein letztes gehalt überwiesen bekommen habe. erst dann könnte ich einen antrag stellen. ich hatte nämlich für ca ein monat einen job.
    Die ganze sache find ich schon merkwürdig, da auch wenn ich warten muss bis ich mein lohn bekomme, und es dann hab, der antrag ja ewig dauert bis ich termine bekomme und der durch ist.


    naja, soweit so gut. nun war ich da um antrag zu stellen. Diesmal meinte mir die Sachbearbeiterin, war diesmal ne andere, hat mir ein bogenn gegeben, was ich alles mitbringen soll.der ist auf dem zettel wo anlage zum hauptantrag steht. einmal die NK, also als hauseigentümer werden ja nur die NK angerechnet, da man so keine Miete zahlt. nun gut. dann hat sie nach meinen eltern gefragt, geschwister usw. auf dem zettel hat sie dann angekreuzt, ich soll kontoauszüge mitbringen, von allen familienmitgliedern, dann noch lohnabrechnungen von meinem vater,der als einzelverdiener ist, und meinem bruder, der ne ausbildung macht. ausserdem noch den fahrzeugschein, wobei das auto meinem vater gehört.


    als ich aber ne andere mitarbeiterin dort gefragt habe, hat sie sich auch über diese sachen gewundert.


    durch die foren im internet, so wie hier habe ich dann mitgeteilt bekommen, das alle unterlagen der eltern usw unrelevant sind, und NICHT abgegeben werden sollte. Natürlich nur bei Ü25.
    aber es gibt ja auch ein § wo die hilfebedürftigkeit angesprochen wird. Nun, wenn die eltern etc gut verdienen, kann man ja von ausgehen, die würden einen unterstützen. aber vielleicht wollen sie das nicht mehr. mindenstens 25 jahre haben sie das getan. alles hat mal ein ende. ausserdem kam ja nicht umsonst das gestetz raus ( ca vor einem jahr oder so), das man bis 25 jahre von den eltern unterstütz werden soll. also wird ja dann damit gesagt, das ab 25 nicht mehr gesetzlich dafür verpflichtet ist. sonst würde man sich ja mit dem gesetz ein eigentor schiessen? oder lieg ich da falsch?!


    ah und noch eins, ich konnte auch recherchieren, falls die eltern für das haus eine eigenheimzulage bekommt, welche ca seit 3 jahren abgeschafft wurde, darf und musst die nicht mitangerechnet werden. solange die zweckgebunden ist, d.h die wirklich für das haus benötigt wird. z.b für die tilgung, für baumaterial, handwerker. falls es aber zur freien verfügung steht, welches du zum shoppen o. ä ausgibst, dann sieht es anders aus.


    angaben ohne gewähr :)

  • Hallo,


    eigentlich hast du ja schon alles auf den Punkt gebracht.
    Erkläre schriftlich, dass deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen und berufe dich auf § 7 SGB II. Steht ja alles oben schon beschrieben.
    Die NK für das Haus musst du natürlich angeben, da bekommst du dann 1/4 von der ARGE. Eigenheimzulage hat die ARGE auch nichts zu interessieren, denn das Haus gehört ja nicht dir.


    LG, Jalale.

  • Hallo,
    habe mein bewilligungsbescheid bekommen.


    nun versteh ich eine sache auf dem papier nicht. auf dem letzten blatt, steht Berechnungsabschnitt 2 und 3.
    bei 2 sind überzahlungen / nachzahlungen.
    bei berechnunsabschnitt 3 steht einmalige zahlungen, einbehaltung, für monat november.
    da drunter sind aufgeführt: hilfe zum lebensunterhalt, und unterkunftskosten danach Einbehaltung. alles mit einem - dahinter.
    Heisst das jetzt das die mir das zahlen oder nicht zahlen, da einbehaltung mit minus zeichen steht????

  • Einbehaltung bedeutet eigentlich, das sie etwas nicht zahlen.
    Aber wenn da keine Summen angegeben sind, werden sie wohl nichts einbehalten.
    Find das jetzt recht komisch. Aber es sollte ja jetzt was passiert sein. Ist nun Geld gekommen?
    Und ist dann auch alles gekommen, was für dich berechnet wurde? Würde mich jetzt mal interessieren.

  • ja also ich hb geld bekommen am donnerstag 29.10. und da steht für verwendungszweck 11.09 und dahinter halt paar zahlen aktennummer usw.
    aber auf dem bescheid sind summen gewesen, genau die summe die ich bekommen hbe, und werde.
    auf dem bescheid auf der ersten seite steht auch, bewilligungszeitraum 01.10.2009 bis 31.03.2010, dann die leistung, auf der rükcseite, für november die berechnung, die bestandteile. aufgeführt sind dann arbeitslosengeld 2, nachzahlungen aus rückrechnung, und dadrunter einmalige einbehaltung: die summe und ein - dahinter. als restbetrag steht wieder die summe die ich bekomme.
    der betrag wurde auf konto überwiesen steht dann.

    aber das auf der letzen seite stehende einbehaltung steht die summe, also 3.. euro -.
    wahrscheinlich heisst das - ja das umgekehrte.
    kein plan, ich kann das ja mal scannen oder so :))

  • Wenn du das möchtest kannst du es gerne mal einscannen. Schwärze dann aber hinterher Namen, Adressen und Aktenzeichen etc. (kann man ja in jedem Grafikbearbeitungsprogramm ganz leicht).
    Manchmal versteht man es besser, wenn man es direkt sieht :)