Amt verbietet Auszug

  • hallöchen erstmal an alle :)


    also meine situation ist wie folgt:
    ich werde demnächst 25 und wohne noch bei meinen eltern *nerf*. ich habe eine schulische ausbildung abgeschlossen, bekomm jetzt aber leider gerade keinen job. möchte aber natürlich auch irgendwann mal ausziehen.mit 25 bei den eltern zu wohnen ist irgendwie nicht wirklich toll.auf jeden fall ist es so.meine eltern sind selbstständig und "zu reich" für das amt.bekomme also schon seit 1 nem jahr keine bezüge mehr und meine eltern unterhalten mich aus ihrer eigenen tasche.Aber meine eltern haben auch langsam die schnauze voll mich zu unterhalten.Genügend Wohnraum fürs amt habe ich natürlich auch.


    jetzt war ich beim amt mal vor ort und wollte wissen wie ich es hinbekomme das ich mit meinem langjährigen freund mal zusammen ziehen kann. die meinten ich habe trotzalledem ich 25 bin keinen anspruch auf hartz 4 (?) und ich müsste bei meinen eltern wohnen bleiben, weil sie ja auch schon vorher super für mich sorgen konnten, ich genügend platz habe und so und es keinen grund gäbe für mich auszu ziehen. einziege möglichkeit bestände darin einfach auszuziehen, dann harz zu beantragen und es vielleicht dann zu bekommen.


    für mich ist die frage nun:VERARSCHEN DIE MICH ALLE???? WIE SCHAFF ICH ES TROTZDEM AUS DEM ELTERNHAUS? kann mir das gar nicht vorstellen für immer und ewig bei menen eltern wohnen bleiben zu müssen nur weil wir nicht mitm messer aufeinander losrennen.


    also liebe forumgemeinde.hat da irgendwer mal rat für mich????? :confused: ich bedanke mich schon mal im vorhinein für die antworten :D

  • Hi,


    bin mir nicht zu 100% sicher,aber AB 25(nicht eher) dürfen sie es dir eingentlich nicht mehr verbieten auszuziehen!


    MfG


    Da Hast du Recht.


    Hamma, hast du schon einen Antrag gestellt???


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • nee noch nicht.werde ja erst in 3 monaten 25 und da meinte die amtsfrau das bringt eh noch nix.
    sollte ich für den antrag dann nicht lieber schon ausgezogen sein?sonst komm die vielleicht mit nem untermietsvertrag bei meiinen eltern an.


    habe überlegt gehabt, ob ich jetzt zu meinem freund zieh, sage ich wohne von meinem ersparten und meine eltern hätten mich rausgeschmiessen und dann ab meinem geburtstag den antrag stelle.bin dann ja sozusagen nicht mehr unter der elternlichen fittiche.denkt ihr das meine chancen dann noch besser stehen würden??


    und noch einmal ein ganz dickes danke an alle antworter :)

  • Hallo Hamma,


    das mit dem einfach ausziehen ist eine ganz schlechte Idee.
    Du beantragst schriftlich eine Auszugsgenehmigung sobald du 25 bist (geh persönlich zur ARGE). Kannst dann auch gleich ein paar Wohnungsangebote mitnehmen (erkundige dich vorher wie teuer eine Wohnung für eine Person sein darf, bewohnen kannst du max. 45 m²).
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir den Auszug verweigern, weil damit verstoßen sie gegen das Gesetz. Wenn tatsächlich eine Ablehnung kommt, legst du Widerspruch ein mit Verweis auf das SGB II § 7.
    Aber wie gesagt, ich glaub das wird nicht nötig sein. Die ARGE muss dir dann auch eine Wohnung schriftlich zusichern, dann erst kannst du den Mietvertrag unterschreiben. Anschließend meldest du dich um und stellst den Antrag.
    Ebenfalls kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen, worin du auflistest, was du für Möbel brauchst. Ein Kautionsdarlehen bekommst du in der Regel auch, wenn du das beantragst.


    Wenn du zu deinem Freund ziehen willst, Auszug trotzdem schriftlich beantragen. Lass dich in den Mietvertrag mit aufnehmen oder setzt einen Untermietvertrag auf. Ummelden, Antrag stellen. Zu zweit stehen euch 60 m² zu, Miete erfragen.
    Bedenke, dass die ARGE anfragen wird, wie es sich mit dem Einkommen deines Freundes verhält. Du stellst dann schriftlich klar, dass du mit deinem Freund erst auf Probe zusammen ziehen wirst und ihr noch nicht füreinander einsteht (wieder Verweis auf SGB II § 7). Die ARGE wird euch dann erst in einem Jahr als BG einstufen, was bedeutet, dass das Einkommen deines Freundes dann bei dir angerechnet wird.
    Aber vielleicht hast du bis dahin ja einen Job.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Bevor du ausziehst, stelle erstmal den Antrag auf ALG II Leistungen.


    Sobald dieser bewilligt wurde, kannst du den Umzugsantrag stellen, dass ist der sichere Weg.


    Den erstauszug aus dem elterlichen Haushalt kann dir die Arge nach vollendung des 25. Lebensjahres nicht verwähren.


    Gruß


    Diablo

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