Bereinigung des Einkommens aus Selbständigkeit - §2a ALGII/VO

  • Hallo zusammen!


    Ich beziehe seit 10/06 Alg II. Seit einiger Zeit habe ich einen Job, in dem ich auf selbständiger Basis einige Stunden in der Woche arbeiten kann.


    Bisher konnte ich von meinem Einkommen immer 20% abrechnen (qualifizerte Gewinnermittlung/Einnahmen-Ausgaberechnung nicht möglich). Deshalb konnte ich die Betriebsausgaben als pauschalierten Betriebsausgabenabzug in Höhe von 20% abziehen.
    Dies hatte mir natürlich am Amt keiner gesagt, nur meine Anwältin hat das mehr oder weniger per Zufall entdeckt, dass das nicht gemacht wird. Und wenn einem das keiner sagt, woher soll man das dann wissen???
    Naja, auf jeden Fall habe ich nun seit 11/2007 immer die 20% abgezogen und es gab auch nie Probleme.


    Jetzt sagte mir die SB aber, dass von nun an die 20% vom selbständigen Einkomme vorab nicht mehr abgezogen werden können. Die Verordnung gäbe es schon länger nicht mehr, aber da mein Bewilligungszeitraum noch lief, hat sie es aus "goodwill" so belassen.


    Ich habe jetzt einen vorläufigen Bescheid für Juni und da steht nun drin:
    "...beachten Sie bitte, dass eine Bereinigung des Einkommens aus Selbständigkeit um 20 vom Hundert ab dem Bewilligungszeitraum 01.06.09 nicht mehr möglich ist, da der §2a ALGII/VO nicht mehr Bestandteil der Verordnung ist."


    Nun meine Frage: Weiß jemand was über die vermeintliche Abschaffung dieser Verordnung???


    Danke im Voraus!!!

  • Ich kenne es von Anfang an nur so, dass ich meine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreiben und belegen muss. Warum ist das bei dir nicht möglich? Du musst doch wissen, ob du Ausgaben in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit hast oder nicht ...


    Telefon und Internet können übrigens ohne Probleme pauschal zu 50 % als Ausgaben abgezogen werden, wenn sie teils beruflich und teils privat genutzt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,


    danke dir für deine Antwort.


    Zitat

    Ich kenne es von Anfang an nur so, dass ich meine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreiben und belegen muss. Warum ist das bei dir nicht möglich? Du musst doch wissen, ob du Ausgaben in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit hast oder nicht ...


    Also es ist so, dass ich ein Einkommen aus selbständiger Dozententätigkeit (erteile Unterricht an einer Musikschule) erhalte. Die Einnahmen richten sich immer nach den geleisteten Stunden, d.h. ich erstelle am Ende des Monats eine Rechnung und diese Rechnung bekommt die Arge als Kopie. Ausgaben habe ich nicht, da sämtliches Material (Noten) von der Musikschule gestellt wird.


    Viele Grüße