Hallo,
leider hat sich mein Termin bei unserer zuständigen Maßarbeit nun auf übermorgen verschoben...
Naja dann kann ich mich in den nächsten zwei Tagen wenigstens noch ein bißchen informieren und euch noch ein paar Fragen stellen..
1. Mein Partner und ich wohnen seit zwei Jahren zusammen. Wir werden also wohl auf jeden Fall als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden. Er ist Azubi. Aus Interesse habe ich mal einen Internetrechner für die ALG 2-Berechnung genommen.
Heraus kam dabei:
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
315.90 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
315.90 €
Summe der Leistungen:
631.80 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
235.00 €
Heizkosten :
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
235.00 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
1000.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
-200.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-350.00 €
Summe der Einkünfte:
450.00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
631.80 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
235.00 €
- Summe der Einkünfte:
450.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
416,80 €
Kann das evtl passen? Oder wird das bei Azubis noch anders gehandhabt? Sprich, dass er keine Regelleistungssatz bekommt, mir aber trotzdem angerechnet werden kann? Hoffe, Ihr versteht was ich meine, bin leicht verwirrt!
2. Habe hier im Forum schon gelesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf vorläufige Zahlung abzugeben. Sollte man den direkt bei Antragsabgabe abgeben? Bringt das etwas? Muss gestehen, dass ich aus Scham nicht eher zum Amt bin und jetzt geht es nicht mehr anders und ist wirklich kurz vor knapp!
3. Ab Oktober werde ich wieder ein Studium aufnehmen. Das ist finanziel auch abgesichert. Sag ich meinem Sachbearbeiter direkt bei Antragsabgabe, dass ich das vorhabe? Können die mir deshalb bis dahin das alg2 verweigern?
Ich weiß, Fragen über Fragen, aber ich bin über jede Antwort dankbar!
LG