ALGII und Eigentumswgh bzw Lebwensvers.

  • Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe, dass ich von euch einen Rat bekomme.
    Ich bin völlig verzweifelt, denn ich sehe unsere ganze Existenz und Lebensplanung den Bach runter gehen.
    Also meine Geschichte :
    Mein Mann ist durch Konkurs arbeitslos geworden. Er ist Dipl. Kaufmann über 55 und es ist aussichtslos hier in HH etwas entsprechendes für ihn zu finden.
    Wir haben 2 Kinder eines schwerbehindert ich bin noch ein Jahr beurlaubt , dann fange ich wieder zu arbeiten an bei Stadtverw, teilzeit, da ich mich eben nachmittags um meine Tochter kümmern muß .


    Wir wohnen in einer Eigentumswgh , ca 115 m ", eine Belastung noch von ca 60.000 e besteht noch, die eigentlich durch die 2 Lebensvers. ( ich bin Begünstigte) bis in 4 jahren ausgelöst werden soll.


    Nun meine Frage, macht es überhaupt Sinn ALG II zu beantragen oder muß man eh die LBvers auslösen und sein Eigentum verkaufen. Ich bin völlig aufgelöst, denn durch unsere beh Tochter will ich auf keinen Fall unsere endlich( durch Umbau) behinderten gerechte Wohnung verlassen.
    Liebe Grüße
    Christel

  • Eure Eigentumswohnung müßt ihr auf keinen Fall verlassen; die ist geschütztes Vermögen. Bis zu einer Größe von 130 qm, egal ob Haus oder Wohnung, geht da niemand `ran - sozusagen -. Anders sieht es mit der Lebensversicherung aus. Aber auch dabei gibt es Ausnahmen, wenn die an die Wohnung gekoppelt ist. Hier im gibt es unseren "klaus", der sich in solchen Belangen gut auskennt. Ich könnte mir vorstellen, dass er - sobald er wieder im Forum ist - einen Hinweis gibt. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, anderen Forumsmitgliedern eine PN (PrivateNachricht) zukommen zu lassen, um sicher zu gehen, dass er den Beitrag auch sieht.


    Ansonsten - nicht verzagen -, wie gesagt erhaltet ihr zunächst vermutlich doch noch ALG I für deinen Mann, und im Anschluss daran bist du ja wieder berufstätig. Falls das mit dem ALG II dann nicht so gut für euch aussieht, könnt ihr neben deinem Einkommen vielleicht besser auch Wohngeld beantragen. Das rechnet sich auch und ich könnte mir - je nachdem, wie hoch dein Einkommen sein wird -, auch vorstellen, dass H IV-Bezug vielleicht für euch ohnehin nicht in Frage kommt. Dazu gibt es einen Rechner im Netz.


    Gruß. Lirafe

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  • Hallo,


    mein Mann bekommt jetzt ALGI aber meine Sorge ist eben, ob er überhaupt dann ALG II erhält, da das doch irgendwie die gleichen Voraussetzungen sind wie Hartz 4 , oder ?


    Ich wußte garnicht, dass Wohngeld seperat zu beantragen ist, also nicht an den Anspruch von Hartz 4 gekoppelt ist.
    Werde mich da mal schlau machen, die erste Panik habt ihr mir nun genommen, ist halt durch meine beh.Tochter irgendwie alles noch komplizierter.



    Liebe Grüße
    Christel

  • Damit kein Mißverständnis aufkommt: Kitty121 hat zwar Recht damit, dass Kosten der Unterkunft und H IV/ALG II sozusagen Hand in Hand gehen. Dennoch ist es so, wie ich eingangs geschrieben habe. Wenn ihr kein H I'V/ALG II beantragt oder bekommt, könnt hr daneben immer noch Wohngeld erhalten. Und das ist ganz wirklich auch nicht gerade wenig.


    Gruß. Lirafe