Halo zusammen,
vielleicht kann man mir helfen.
Bei die Notwendigkeit zum umzug in einem behindertengerechtenwohnung aufgrund eine pflegebedürftigkeit(pflegestufe 2)und eine Schwerbehinderung von 90 mit G,B;RFund aG werden die mietkosten für die neue wohnung vom JobCenter Bzw. ARGE in vollehöhe übernomen oder gib es hier eine höhstgrenze ?Ich bitte um tips und entsprechenden links zu diese thema.
MFG nguermani
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-