Staatliche Hilfen nach Ablauf von Elterngeld

  • Hallo,


    auch ich habe eine Frage zum Elterngeld oder besser gesagt zu dem was danach kommt. Meine Situation: gerade mit meinem Studium fertig, wurde ich schwanger. Elterngeld habe ich für 1 Jahr beantragt, um dann so schnell wie möglich ins Berufsleben einsteigen zu können. Mein Kind wird jetzt bald 1 Jahr alt, und leider ist noch kein Job in Sicht. Gibt es zusätzliche/weiterführende Leistungen, die ich nach dem Elterngeld beantrage kann (bekomme ALG II)? Kann mir jemand helfen oder kennt jemand Beratungsstellen an die man sich wenden kann?


    Vielen Dank!

  • Hallo Donna,


    In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Eltern unterstützen und forcieren, ihr Kind auch noch im dritten Lebensjahr selbstständig zu erziehen. Das Landeserziehungsgeld soll die dafür aufgebrachte Zeit durch ein geringfügigeres Einkommen ausgleichen.



    Andere Bundesländer
    In den Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz haben Sie ebenfalls im dritten Lebensjahr ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Familiengeld, was dem Landeserziehungsgeld ähnlich ist.


    Quelle:
    http://www.optikur.de/familie/kinder/erziehungsgeld/landeserziehungsgeld/