Zusammen Leben auf Probe

  • Hallo,


    meine Freundin, wohnhaft in Dresden und Harz4 Bezieherin, und ich wohnhaft in Bielefeld und Berufstätig.
    Wir möchten es gern zusammen in Bielefeld versuchen deswegen hat Sie nun ihre Wohnung zum 01.08.09gekündigt.


    Nun kommen aber die Probleme.
    Das Amt bewilligt Ihr einen Umzug nur wenn Sie einen Job hier in BI nachweisen kann oder sich in eine Bedarfsgemeinschaft begibt.
    Einen Job bei der Marktlage ist aber nicht in Aussicht, also bleibt nur die Bedarfsgemeinschaft.


    Jetzt habe ich aber gelesen das man soetwas wie ein Zusammenleben auf Probe machen kann.
    Das würde dann wohl bedeuten das man 1 Jahr Zeit hat zu schauen ob es klappt und zu guter letzt auch Zeit sich einen Job zu suchen.


    Vielleicht noch etwas zu unserer Beziehung, wir sind nicht Verlobt oder Verheiratet und Kinder gibt es auch keine.


    Wenn hier jemand Erfahrungen zu diesem Thema würden wir uns über Tipps und Hilfe freuen.


    Gruß Achim

  • Hallo ZRXtrem,


    lasst euch das nicht gefallen, da wurde wieder richtiger Mist erzählt. Hat deine Freundin den Umzug schriftlich beantragt? Mündliche Aussagen eines SB zählen überhaupt nichts.
    Sie soll nochmal hingehen, schriftlichen Antrag abgeben mit Verweis auf SGB II § 7. Da steht nämlich folgendes:
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Nix davon trifft bei euch zu, und ihr müsst ja erstmal die Chance eingeräumt bekommen auszuprobieren ob ihr für einander einstehen wollt.
    Ein Umzug ist genehmigungswürdig wenn man plant eine Familie zu gründen, und planen heisst eben planen, und nicht gleich machen.
    Wenn der Antrag schriftlich abgelehnt wird, Widerspruch einlegen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Danke Jalale,


    so werden wir es versuchen !


    Ich glaube meine Freundin hat auch zunächst nur versucht für sich alleine eine Wohnung genehmigt zu bekommen.
    Das wurde abgelehnt weil eben die Gründe fehlten ( Kein Job u. keine Bedarfsg.)
    Also werden wir es genau mit der von dir beschriebenen Argumentation probieren !!!
    Vielen dank für deine Auskunft jetzt wissen wir wenigstens das es die möglichkeit wirklich gibt.


    LG Achim