Guten Tag,
kann bei Hartz4 die komplette Leistung gestrichen werden?also miete usw.?wenn mann keine jobs annimt die mann nicht machen will?wenn ja bekommt man dann sonst wo hilfe wenn ja wo?ch bin aus Duisburg.
gruß
Guten Tag,
kann bei Hartz4 die komplette Leistung gestrichen werden?also miete usw.?wenn mann keine jobs annimt die mann nicht machen will?wenn ja bekommt man dann sonst wo hilfe wenn ja wo?ch bin aus Duisburg.
gruß
Die Miete wird dir nicht gestrichen aber die Leistungen schon wenn du deiner Verpflichtung eine Arbeit zu suchen bzw. auch anzunehmen nicht nachkommst.Du bekommst dann auch nirgens anders Geld her.Für eine Ablehnung brauchst du gute Gründe.
Hallo Kitty, bist du dir ganz sicher dass die Miete auch bei wiederholten Sanktionen nicht gestrichen werden darf? Ist es nicht so, dass die erste Sanktion 30 % der RL, die zweite Sanktion 100 % der RL und die dritte Sanktion dann komplette Sperrung ist???
Du verunsicherst mich gerade echt ...
Vielleicht weiß ja jemand anderes auch noch genaueres dazu, evtl. mit §?
Liebe Grüße,
eine etwas verunsicherte Jana
Ich dachte immer das die Miete trotzdem gezahlt wird aber du könntest Recht haben das die beim dritten Verstoß alles streichen.
Hallo,
also wenn jemand alle Stellen Ablehnt, mit Unterschidlichen Gründen werden die AGAS Mitarbeiter schon merken, das Derjenige nicht Arbeiten will.
In soeinem Fall währe ich auch dafür die Leistungen Komplett zu Streichen.
Dies ist jedoch meine Persönliche meinung.
Gruß
Tommy
Hallo,
ich war heute beim Amt. , weil ich zu wenig Geld bekommen habe.
Mein Sohn lebt mit mir in Bedarfsgemeinschaft und hat einen Termin nicht eingehalten,
hat daraufhin 10% Abzug bekommen. Das ist klar. Jetzt haben die ihm aber 100% gestrichen, weil er
keine Bewerbungsaktivitäten nachgewiesen hat. Es kam darüber aber kein Bescheid.
Nun haben die von mir 320,-€ von meiner Grundsicherung für die Miete einbehalten.
Daher habe ich nur 154,-€ und mein Sohn garnichts.
Jetzt meine Frage, dürfen sie an die Miete ran. Ich bin der Meinung nein.
Vieleicht kennt ja jemand einen Paragraphen, wo ich was nachlesen kann.
L.G. Darck
klar kann man alles streichen, sonst würde es ja auch keinen sinn machen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php
Einfach so streichen können die nicht.Es muß schon ein Grund vorliegen und einen Bescheid darüber solltest du auch bekommen.Es kann in deinem Fall auch nur die Leistung deines Sohnes gestrichen werden aber du mußt deine komplette Leistung und auch den Mietanteil bekommen.Ich würde dir raten deinen SB anzusprechen und einen Bescheid zu verlangen damit du Widerspruch einlegen kannst.Selbst bei einem zweiten Verstoß deines Sohnes dürfte die Leistung nicht komplett einbehalten werden.
du musst sogar die volle miete bekommen, sagen die Gerichte, da du nicht für andere aus der BG haftest, aber für die miete gesamtschuldner bist