Wird die Zahlung von der Versicherung nach einem Auffahrunfall angerechnet?

  • Hallo!


    Meine Tochter und ich beziehen seit gut 2,5 Jahren ALG 2.
    Vor 2 Tagen ist uns jemand hinten auf das Auto gefahren. Ein wirtschaftlicher Totalschaden!
    Bekommen nun 1.800 € von der gegnerischen Versicherung überwiesen. Wie schaut das aus damit? Darf ich das behalten oder wird mir das als Einkommen angerechnet? Werde wahrscheinlich versuchen ein neues Auto dafür zu kaufen. Aber sicher bib ich auch noch nicht, da ich in der Vergangenheit immer wieder darüber nachgedacht habe, den Wagen zu verkaufen, um Geld zu sparen.


    Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe.

  • Das ist schon sehr verzwickt, um sicher zu gehen, ist man gezwungen eine neues Auto zu kaufen, aber für 1.800 ??? Es ist traurig, das man über 5 Ecken denken muß, damit das Geld nicht flöten geht. Man muß ja auch folgende Überlegung anstellen, man will die 1.800,-- ansparen, Monat für Monat, wenn es aber als Einkommen angerechnet werden sollte, ist das Sparvorhaben für die Katz. Evtl. dem Autohaus die 1.800,-- als eine Anzahlung leisten, mit einem vorläufigen Kaufvertrag.

  • N bisschen spät, bin kein Anwalt. Aber : Solange der ARGE der PKW bekannt ist und nicht dazu aufgefordert wird diesen zu verkaufen - um diese Einnahme entsprechend als Einkommen zu berücksichtigen- , solange kann man ausgehen, daß diese Einnahme nicht zu berücksichtigen ist. Man ist nicht verplichtet diese Einnahme als VERänderungsmitteilung zu melden. Und bei Anfrage kann man ja ruhig angeben, daß der PKW aufgrund eines Unfalls nicht mehr vorhanden ist. Ist aber nur eine persönliche Einschätzung

  • Also, diese Zahlung nicht anzugeben, könnte erheblichen Ärger geben!!!


    Da das Auto zum Vermögen zählt, würde ich aber versuchen, so zu argumentieren, dass das Geld praktisch eine Vermögensumschichtung ist (Auto -> Geld) und somit als Vermögen und nicht als Einkommen gewertet wird.


    ICh drück dir die Daumen!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    mir ist bekannt, dass eine Zahlung aus einer Unfallversicherung nicht angerechnet wird.
    Nun handelt es sich ja hier nicht um ein Schmerzensgeld, sondern um eine Sachleistung in Form von Geld, da sehe ich so meine Schwierigkeiten.


    Einzige Möglichkeit, das Geld auf das Konto eines Verwandten ( des Vertrauens) überweisen zu lassen und sich dann bar aus bezahlen lassen.
    Oder einen Schuldschein über genannte Summe, da man sich ja ein neues Auto kaufen musste und sich somit das Geld ja geliehen hat. Das wird nicht angerechnet.
    Besser wäre es aber, wenn es nicht auf dem Kontoauszug erscheint, sonst gibt es nur Diskussionen..
    Lb. Gruß