Umschulung

  • Hallo :), meine Name ist Susie und es ist das erste Mal, dass ich in so einem Forum Hilfe suche. ich hoffe, ich werd hier schlauer :cool:


    Ich versuche so meiner Schwester zu helfen. Sie hat vom Arbeitsamt eine Umschulung "aufs Auge gedrückt bekomm". Das ist ist ja alles ok, aber es geht darum, dass sie jeden Tag ca. 1h und und 1h zurück zum Schulungsort fahren muss. So würde sie um 7.00 Uhr starten um pünktlich da zu sein.


    Klingt normal. Das Problem an der ganzen Sache ist jetzt, dass sie 2 Kinder hat - die eine muss in den Kiga, die andere in die Grundschule. Und so müsste sie die Kleinere schon halb 7 zum Kiga bringen und die Große kann nicht zur Schule gebracht werden, weil um diese Uhrzeit keiner mehr da ist. - Das kann man doch einem Kind in der 1. Klasse nicht zumuten, dass es allein aufsteht oder gar 2h zu Hause warten muss und dann allein zur Schule geht. - :mad:
    Das nächste Problem bildet sich dann beim Abholen. Meine Schwester wär erst ca. 17.30 Uhr wieder da und könnte die Kleinen so auch erst 18.00 Uhr abholen. Um diese Uhrzeit hat doch kein Kiga mehr offen...


    Meine Frage nun, kann man dagegen Einspruch erheben und sich Humanere Zeiten zuteilen lassen oder gar den Umschulungsort so wählen, dass die Anfahrt nicht so viel Zeit in Anspruch nimmt?


    Danke für alle Antworten!

  • Ich glaube nicht, dass deiner Schwester solche Zeiten auferlegt werden können. Es gibt für alleinerziehende Mütter Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Annahme von Jobs. So kann eine Mutter mit zwei Kindern halbtags arbeiten ohne Sanktionen (ich würde das auf die Schule übertragen), bis das zweite Kind ein gewisses Alter hat. Zu meiner Zeit war es so, bis das zweite Kind das 12. Lebensjahr vollendet hatte. Selbst wenn es zwischenzeitlich Änderungen gegeben haben sollte, sind die nur geringfügig. Wo das nachzulesen ist, weiß ich nicht. Mir hat das damals die Teamleiterin so mitgeteilt, als ich wegen nicht möglicher Vollzeittätigkeit ALG I-mäßig heruntergestuft werden sollte. Durch diese Sache mit der Betreuung (wie vorbeschrieben) konnten die das nicht machen. Das kann bei Umschulungsmaßnahmen nicht anders sein.

  • Hallo, ich musste auch so eine Schulung machen aber nur in Teilzeit, weil ich alleinerziehend bin.Ich musste meine Tochter in die Frühschicht im Kindergarten geben, aber die extra Kosten wurden von der ARGE übernommen.
    Die können deine Schwester in so eine Maßname nicht schicken.

  • Sie ist ja nicht Alleinerziehend. - Sorry, hat ich vergessen zu erwähnen - Ihr Partner, also mein Schwager, muss um 6.00 Uhr anfangen und kommt erst um 19.00 Uhr wieder nach Hause. Er ist quasi noch länger weg.


    Ist es da anders oder kann man trotzdem sagen, dass man nur Teilzeit (z. bsp.) die Umschulung machen will?