Hallo - Zur Zeit beziehe ich H 4 und möchte meine Immobilie verkaufen.
Meine Frage ist nun, ob der KOMPLETTE Erlös aus dem Immobilienverkauf ODER nur der Erlös aus dem Immobilienverkauf, abzüglich des noch vorhandenen Hypothekendarlehens (welches mit einem Teil des Erlöses zurückgezahlt werden soll) als Einkommen angerechnet wird.
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Wenn möglich, mit Rechtsgrundlage. Danke
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Analog zum Thema Einkommen bei Hausverkauf, wäre das Thema Vermögen, wo vom Verkehrswert die Belastungen (Hauskredite) abgezogen werden, sollte klar sein, das Einkommen das ist, was übrig bleibt.
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Immobilienverkäufe werden gesetzlich vorgeschrieben notariell abgewickelt. Der Kaufpreis wird auf Notar-Anderkonto hinterlegt. Die für die abzulösenden Kredite von der/den jeweiligen Instituten zu erteilenden Löschungsunterlagen werden dem Notar zu treuen Händen übermittelt, damit er die korrekte Verwendung überwachen kann, also: Geld gegen Löschungsunterlagen. Nur den Restkaufgeldbetrag nach Ablösung der nicht übenommenen Belastungen bekommt der Verkäufer, in dem Falle also du. Mithin kann auch nur dieser "Reinerlös" im Sinne von H IV als Vermögen Anrechnung finden.
Gruß. Lirafe
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