Hallo....
ich beziehe alg II und habe im März 1600 Steuerrückerstattung bekommen. Dieen Betrag habe ich aber auch nur bekommen, eil ich in 2008 einen Wegeunfall mit dem PKW meines Vaters hatte. Die Vesicherung der Unfall gegnerin hat nicht gezahlt und wir klagen. Steuerrückerstattung ist auch nur vorläufig, da ich, wenn ich den Prozess gewinne, das Geld dem Finanzamt zurück erstatten muss. Mein Vater hat die reparatur bezahlt unter der Voraussetzung, das ich ihm das Geld wieder gebe, sobald ich die Lohnsteuerrückerstattung bekomme. Ich habe dann nach Erhalt de Erstattung das Geld auf das Konto meines Vaters überwiesen. Der Arge habe ich in einem Brief genau erklärt warum wieso weshalb und auch Kopie der Rechnung sowie Kontoauszug beigefügt.
Jetzt zieht man mir augrund der Rückerstattung, 273 Euro für 6 Monate ab! Das bringt mich in herbe finanzielle Lage...dürfen die das eigentlich? Gilt nicht das Zuflussprinzip?? Wenn man mir die Leistungen für den März streichen würde..das könnte ich ja noch verkraften...das sind ja nur 700...aber mir wo ich mit meinem Mann und meinem Kind eh schon am Existenzminimum lebe auch noch so eine imense summe monatlich einzubehalten...meine Tochter hat jetzt Schulabschluss..ich konnte ihr noch nicht einmal Karten für den Abschlussball kaufen...geschweige denn das sie mit auf die inofizielle Abschlussfahrt fahren kann...ich bin ziemlich am ende...und das wo ich mich Tag für Tag um schwererziehbare Kinder kümmere und am ende des Tages nicht weiss wie ich mein eigenes Kind satt bekommen soll...
Gruß
Sozialzicke