Hilfe!! Anspruch oder nicht?!?

  • Hallo an alle,


    ich hab mal eine Frage und zwar:
    stimmt es, dass kein Anspruch auf Leistungen besteht, wenn man als "ohne festen Wohnsitz" gemeldet ist?!? :confused:


    Mein Freund war im Mai so gemeldet, ohne es zu wissen, hat Leistungen bezogen und muss diese nun zurückzahlen, ist das rechtens?!?


    Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, wäre superlieb, wenn mir jemand helfen könnte.


    Danke!!

  • Hallo,


    das versteh ich nicht richtig. War er denn im Mai in einem Mietverhältnis und dort auch gemeldet? Was war vorher? Wieso wusste er nichts davon ohne festen Wohnsitz zu sein? Er muss doch wissen, ob er diesen hat oder nicht.
    Generell hat jemand, er in einem Bürgeramt ohne festen Wohnsitz gemeldet ist, Anspruch auf ALG II. Aber nur auf die Regelleistung, nicht auf Übernahme einer Miete. Also dürfte die komplette Leistung nicht zurück gefordert werden.


    LG, Jalale.

  • Wenn er Leistungen bezogen hat, sprich Miete und Hilfe zum Lebensunterhalt, kann er doch nachweisen, dass er die Miete überwiesen hat, oder? Wenn er das kann, dürfte es keine Probleme geben.Ich verstehe nur nicht, warum er ohne dies zu wissen ohne festen Wohnsitz gemeldet war?

  • Die ganze Geschichte ist folgendermaßen:


    er hat bei einem Freund zur Untermiete gewohnt und diesem jeden Monat das Geld für die Miete gegeben. Im Mietvertrag war er jedoch nicht erwähnt, d.h. sein Mitbewohner hat das Zimmer im Endeffekt untervermietet, obwohl er das gar nicht durfte. Beim Einwohnermeldeamt hat sich mein Freund jedoch trotzdem unter dieser Adresse eintragen lassen.
    Im April kam dann der Gerichtsvollzieher, weil der liebe Herr Mitbewohner anscheinend schon seit einiger Zeit keine Miete mehr überwiesen, aber auch niemandem etwas davon erzählt hat (ich möchte gar nicht wissen, was er mit dem ganzen Geld gemacht hat...). Der Gerichtsvollzieher stellte dann fest, das mein Freund da rechtmäßig gar nicht wohnen durfte und hat ihn beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, daher war er dann also ohne festen Wohnsitz.
    Erfahren hat er und die ARGE anscheinend auch, dies aber erst gestern, da die ARGE ihm gestern mitgeteilt hat, dass er ohne festen Wohnsitz keinen Anspruch auf Leistungen habe und daher das Geld vom Mai wieder zurükzahlen müsse.


    Ich weiß, ziemlich kompliziert, aber hat dennoch jemand einen Rat?

  • Das ist ganz schön blöd gelaufen, aber die ARGE ist im Recht. Er soll sich schleunigst eine angemessene Wohnung suchen und hin zur ARGE um einen neuen Antrag zu stellen. Gleichzeitig einen Vorschuss beantragen, damit er nicht ganz ohne Geld da sitzt und die Miete auch zahlen kann.
    Wegen der Rückforderung für Mai kann er Ratenzahlung mit der ARGE vereinbaren.


    LG, Jalale.

  • Trotz alledem frage ich mich ob der Gerichtsvollzieher einfach so eine Abmeldung vornehmen kann denn dein Freund hat ja dort offiziell gewohnt und auch seine MIete bezahlt.Das der Wohnraum eigentlich gar nicht untervermietet hätte werden dürfen konnte dein Freund doch nicht wissen.Es wäre doch eigentlich auch Sache des Vermieters gewesen die Angelegenheit zu regeln denn der GV war ja nur da um Geld zu kassieren.